D3athhunt3r
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hmm ich sack nur die hats nich wirklich nötig....
§ 182 des Strafgesetzbuches sagt: „Eine Person über 21, die eine Person unter 16 dadurch missbraucht, dass sie sexuelle Handlungen an ihr vornimmt ... und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“