lol des mädel noch zu retten?

bolef2k

Administrator
Ich sag nur, dass es etwas krank sit, aber wenn die zufrieden sind, lass sie doch, die müssen es doch wissen. Da braucht man nicht umbedingt SOO nen Wirbel zu machen. In der heutigen Zeit ist alles möglich 8(

Gruss,
Bolef2k
 

Satrap

Member
§ 182 des Strafgesetzbuches sagt: „Eine Person über 21, die eine Person unter 16 dadurch missbraucht, dass sie sexuelle Handlungen an ihr vornimmt ... und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

bis zur 3 jahren? bis zur 3 jahren ? ....
das is ja scheisse ... also da wo ich her komme kriegt man dafür 10 bis 15 Jahre
und es ist gut so...

mein gott die welt ist verrückt geworden, da dürfen schon die pedophile schweine
frei herumlaufen ...
 

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