EU-Einfuhrsteuer: Neue Abgabe auf Importe mit geringem Wert treten in Kraft
Um dem Zustrom von Billigprodukten entgegenzuwirken und ein ausgewogeneres Wettbewerbsumfeld zu schaffen, überarbeitet die Europäische Union ihre Einfuhrsteuerregelung für Waren mit geringem Geldwert. Ab dem 1. Juli 2026 wird die zollfreie Einfuhr von Waren unter 150 € aufgehoben. Stattdessen wird eine Gebühr von 3 € pro Produktkategorie und Sendung auf alle Artikel unterhalb der 150-€-Grenze erhoben, die aus Nicht-EU-Ländern stammen.

