Ich habe gerade auch so einen Freezer auf dem Tisch.
Ich will in die Details gar nicht weiter eingehen und nur allen Betroffenen folgendes mitteilen:
In Deutschland gilt - egal was Verkäufer sonst so meinen - das Bürgerliche Gesetzbuch BGB. Zu mangelhafter Ware nach BGB gilt 2 mal Nachbesserung. Also nichts 3mal oder 4mal. Zweimal und dann ist Ende.
Was also muss man tun?
Erste Mängelrüge titulieren. Das macht man als Einwurfeinschreiben mit der Aufforderung, den Mangel - den man dann natürlich genau darlegen muss - der Jusrist sagt substantiierte Darlegung - innerhalb angemessener Frist zu beseitigen. Angemessen ist 4 Wochen.
Diese Rakete sollte man allerdings nur dann starten wenn der Rechner jünger ist als 6 Monate.
Eine schöne Beschreibung wäre:
Wird das Rechnersystem unter Vista 64 mit BIOD 10.0.0.35 gleichzeitig mit den Programmen WOW, dem Programm HEavyload betrieben, stürzt der Rechner regelmäßig reproduzierbar, meist nach ca. 30 Minuten, ab. Foto oder Handymitschnitt: GUT!. Zeuge (Freund Bekannter) dabei: Auch gut.
Wer eine GT130 verbaut hat kann auch noch zusätzlich schreiben, dass ein systemimmanenter Mangel vorliegt weil die Nettostromaufnahme aller verbauten Komponenten bei Voll-Last die maximale Leistungskapazität des Netzteils überschreitet und dass nach Angaben des Herstellers NVIDIA für eine GT 130 ein Netzteil von mindestens 350W statt 250W erforderlich ist. Dann könnte es allerdings sein, dass man einen Rechner mit größerem Netzteil zurück bekommt. Also wer das nicht will: Den Teil weglassen.
Wenn der Techniker den Mangel dann trotz intensiver Suche nach der Ursache unter dem Tisch nicht findet, ist schon 50% der berechtigten Rückgabe erledigt. In dem Fall wartet man eine Schamgrenze lang, so z.B.
einen Tag, und wiederholt dann Teil 1. Schön wäre ein zweites, aktualisiertes Video der Testsequenzen zu 1. und der Bekannte als Zeuge.
Dann sollte man auf den wiedereintreffenden PC warten. Solche PCs verändern manchmal im laufenden Gerichtsprozess ihr Inneres, wenn ihr versteht was ich meine. Rücktritt erklären und klagen also erst wenn Rechner wieder beim Käufer wenn er bei M* S* verbleibt ist eher schlecht.
Ab hier haben Leute ohne Privatrechtschutz Pech.
Die mit Rechtschutz legen sich locker nach hinten.
Jetzt geht man zum Anwalt und lässt den den Rücktritt erklären. Dem gibt man dann als Kanonenfutter die hiesigen Forenbeiträge oder die bei TomsHardware oder bei Gulli etc. Sind genug da.
Der setzt eine Frist am M* S*, die normalerweise ergebnislos verläuft.
M* und S* stehen selten auf gebrauchte PCs.
Danach schreiben Sat*/M* Mark* etc. in der Regel, dass der Gewährleistungsfall nicht ersichtlich ist und dass ein Mangel mit Nichtwissen bestritten wird oder (das ist Fallschirm B) dass bestritten wird, dass er bei Gefahrübergang (Kauf) vorhanden war.
Dann geht es in die Klage. Der Kläger (also der Eigentümer) ist beweispflichtig. Er latzt erst mal so 150 Euro und setzt damit die Jungs mit den schwarzen Roben in Gang. Eine Verhandlung endet meist ergebnislos weil M* S* da ein dickes Fell haben und der Richter bei bestrittenem Mangel keine Entscheidungsgrundlage hat.
Meist wird ein Sachverständiger benannt, der kostet (vorschusspflichtig durch den Kläger nochmal so zwischen 800 und 1500). Der überprüft dann nach einem Beweisbeschluss des Gerichts die Kiste und erstellt dann ein Gutachten.
Wenn alles gut läuft, kommt der zu demselben Ergebnis. Dann ist damit das Urteil auch klar. Schlecht wird's wenn der den Fehler nicht nachvollziehen kann. Hier rächt sich eventuell eine unzureichende Spezifizierung ganz am Anfang. Schlecht sind auch sporadische Fehler. Wenn ein SV benannt wird sollte man auch darauf pochen dass ein auf Hardware spezialisierter SV benannt wird. Das macht der Anwalt im Antrag.
Wenn die Sache in die Hose geht, kommt der kaputte Rechner wieder nach Hause zusammen mit den Kosten für den eigenen Anwalt, den der Gegenseite, den Gerichtsgebühren und den Kosten des Sachverständigen. Sprich so 2000 bis 2500.
So, jetzt denkt vielleicht der eine oder andere noch mal über Privatrechtschutz nach.
Oder über ebay 1 Euro Startpreis mit Originalrechnung und 23 Monaten Restgarantie. Differenz nennt man Lehrgeld.
Don't buy Packard Bell.
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