Führerschein Frage

richtig aber es würde sinn machen es früher zu verschicken.... zb jemand fängt am Montag an als Kurier.... bekommt aber den Lappen am Mittwoch obwohl er Freitag Geburtstag hatte......

Das meine ich ist sinn der sache und nicht ob ich urlaub mache oder nicht -..-
 
Also ersteinmal, der vorläufige Führerschein, bzw Fahrerlaubnis wie es richtig heißen müsste ist in der EU ein nicht anerkanntes Dokument. Einzig in Deutschland bist du dazu berechtigt diesen zu benutzen und nur unter den bestimmten Auflagen welcher du dir ja bewusst bist.
Deshalb ist es egal wie alt du bist, du kannst damit im Ausland nicht fahren. Anders ist es bei dem Führerschein. Da du den Führerschein nach deinem 18 Geburtstag erhälst bist du dann im besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Diese würde ja auch trotzdem zu dir geschickt werden selbst wenn du nciht zuhause bist. Das berechtigt dich in Deutschland auch ohne zu fahren, von amtswegen kommt da trotzdem eine strafgebühr von 10 Euro auf dich zu weil du eigentlich mit Fahrerlaubnis fahren musst. Im Ausland kann dies aber vollkommen anders sein, so weißt du nciht wie die Bestimmungen in Polen sind hinsichtlich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, selbst wenn du eine besitzt. Meiner Meinung nach solltest du zum Amt um dich zu erkundigen da, erstens aus Erfahrung in meinem Bekanntenkreis die endgültige Fahrerlaubnis eh von dir abgeholt werden muss und zweitens eventuell deine Eltern den Führerschein vorher abholen können wenn im Amt eine Ausnahme gemacht wird und deine Eltern sich bereit erklären diesen nicht vor deinem 18 geburtstag auszuhänden unter persönlicher Haftung.
mfg
 
Meinst du das ginge mit dem vor dem 18 jahren abgohlen......Müsste man ein Termin machen.... denn ich glaube nicht das der Lappen schon fertig bei dennen lagert.

mfg.
 
wie gesagt, einfach mal im Amt erkundigen, das erspart viele Anstrengungen über sachen die man eh nicht vorraussagen kann. Und danach kannst du ja mal bericht erstatten;)!
 
Hi,

Was würde passieren wenn mich die Polizei oder eine Blitzer mit hoher Geschwindigkeit in der Probezeit Erwischt?

Zb:

30zone... fahre ich 45

100 erlaubt und ich fahre 170....


Muss ich in auch bei 15Km/h überschreitung sofort meinen Lappen neue machen/bzw idioten Test machen oder bekomme ich nur ne mahnung bzw Strafzettel?

mfg
 


Schöne Seite ... ;)

Für den 1. Fall:
Sie sind innerhalb geschlossener Ortschaften 15 km/h zu schnell gefahren.

Das wird Sie voraussichtlich 25 Euro kosten.
Es handelt sich dabei nur um ein Verwarnungsgeld.
Punkte oder ein Fahrverbot drohen hier nicht.
Zusätzliche Konsequenzen wegen der Probezeit
gibt es auch nicht.

Wird das Geld nicht rechtzeitig gezahlt,
wird ein förmliches Bußgeldverfahren eröffnet.
Dann kommen (erst mal) 23,50 Euro Gebühren hinzu.

Für den 2. Fall:
Sie sind außerhalb geschlossener Ortschaften 70 km/h zu schnell gefahren.

Das wird Sie voraussichtlich 440 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 23,50 Euro.
Außerdem 4 Punkte in Flensburg und 2 Monate Fahrverbot.

Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !

Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.
Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während
der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.
Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,
bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.

Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes
bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung.
Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt.
Diese Stufe tritt erst dann in Kraft, wenn bereits das Aufbauseminar
absolviert wurde. Vorher hat man eine Art Schonfrist, bei der diese Probezeitstufe nicht erreicht wird.

Beim dritten Mal ist der Führerschein weg.
Eine neue Fahrerlaubnis kann nach frühestens 3 Monaten erteilt werden.
Dafür braucht man die üblichen Bescheinigungen:
Sehtest, Lichtbild, Führungszeugnis.
Der Antrag über eine Wiedererteilung kann 3 Monate vor Ende der Sperrfrist
(also bei 3 Monaten direkt nach dem Entzug der Fahrerlaubnis)
bei der Führerscheinstelle, im Straßenverkehrsamt, gestellt werden.
Erst nach 2 Jahren ohne Führerschein müssten die Theoretische und Praktische
Prüfung neu gemacht werden, mit einigen Fahrstunden.


Falls Sie in den letzten 2 Jahren noch
kein Fahrverbot bekommen haben, können Sie sich, nachden Sie
zur Abgabe des Führerscheins aufgefordert wurden,
damit 4 Monate Zeit lassen - und das Fahrverbot z.B.
in Ihre Urlaubszeit verlegen.
 
Dann haste ein problem, ab 30 KM/H zuviel musste zum Idiotetest mit Gutachten usw. meine ich zu wissen...
 
was wäre wenn 100 gefahren werden muss und ich 140 fahre?

man beachte die probezeit?

Deine Überlegungen sind schon nen bisschen sinnlos in meinen Augen.
Erst ist das Amt Schuld das du zu deinem Geburtstag im Ausland bist und dann willst du gleich wissen wieviel du zu schnell fahren "darfst" ohne, dass du den Schein abgeben musst...

Wenn 100 angesagt sind werden 100 gefahren, so einfach ist das.
Oder willst du Schuld sein wenn unschuldige Menschen verletzt werden?
 
Und wenn du nicht mal fähig bist selber nachzusehen wenn ich dir schon die Seite gebe... Dann solltest du auch keine Pc bedienen dürfen... Schon gar nicht ein Auto:

bgr3sr2.jpg

(Extra leicht dezent markiert)
 
Dann hoffe ich für Dich und den Rest der am Straßenverkehr teilnehmenden Bevölkerung mal, dass Du nicht auch noch andere Sachen "übersiehst" (z. B. Gurkenlaster....):D
 
du kannst dir natürlich gedanken machen, was es für konsquenzen hätte, wenn du dich nicht an die vorgegebennen bedingungen hälst.
wenn du unsicher bist, verhalte dich einfach so, wie du es in der fahrschule gelernt hast, oder passe dich gegebenenfalls dem verkehrsfluss an, wenn du dadurch keine gefährdung für andere und dich selber darstellst.
achte vielleicht vielmehr auf fehler oder unaufmeksamkeiten von anderen, die auch für dich eine gefährdung darstellen können, und stelle darauf deine fahrweise, dementsprechend unabhängig von anderen verkehrsteilnehmern ein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da du noch Fahranfänger bist solltest du es mit dem Gas nicht übertreiben, nur 1-2 Sekunden unachtsamkeit könnten schon Lebensbedrohlich für dich und andere sein. Egal wie gut du als anfänger schon bist, die Reflexe die du erst nach Jahre langem fahren hast, besitzt du noch nicht.

Und soweit ich weiß verliert man seinen Lappen wenn du ca. 30km/h zu schnell in der Probezeit bist, für wie lange weiß ich jetzt nicht genau.
 
Zuletzt bearbeitet:
jop und mein fahrlerer sagt dazu das 90% da durchfallen

bei wiederholter "straftat" wird deine probezeit von 2 auf 4 jahre erhöt ..

Habe von einigen Leuten mitbekommen , dass man da nur mit seinem Anwalt oder nem Artzt oder ähnliches hingehen sollte , da die einen versuchen zu "verarschen" oder ähnliches.
 

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