in den agbs des ladens:
§ 10 Gewährleistung
§ 10.1 Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei allen während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Lieferung auftretenden Mängeln haben Sie das gesetzliche Recht auf Nacherfüllung (nach Ihrer Wahl: Mangelbeseitigung oder Neulieferung) und - bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen - die gesetzlichen Rechte auf Minderung oder Rücktritt sowie daneben auf Schadensersatz. Sie müssen uns insgesamt zwei Nachbesserungsversuche einräumen, wenn Sie uns nicht zuvor eine angemessene Nachfrist gesetzt haben, die ergebnislos abgelaufen ist. Ist die von Ihnen gewünschte Art der Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich, beschränkt sich Ihr Anspruch auf die andere Art der Nacherfüllung.
§ 10.2 Keine Gewähr übernehmen wir für Schäden und Mängel, die aus unsachgemäßer Verwendung, Bedienung und Lagerung, nachlässiger oder fehlerhafter Pflege und Wartung, durch Überbeanspruchung oder unsachgemäße Reparatur durch einen nicht autorisierten Servicepartner entstehen.
EDIT (autom. Beitragszusammenführung):
oh mist sry verlesen das zitat war zu kuewalda :wall::wall::wall::wall::wall::wall::doh::doh:
oh man ...
naja da die gewährleistung jetzt im letrzten post is is ja auh schonmal gut.vllt weis da noch jemand etwas mit anufangen oder wiederspricht irgendwer irgendwas oder irgendwem.