Anzeige wegen Beleidigung?

New member
Hey,

Ein Kumpel und ich haben letztens einen lustigen Internet Radio Stream gefunden, mit Bildübertragung.
Wir haben uns daraufhin in dessen Webchat eingeloggt und die (ziemlich dumme) Moderatorin verarscht. Das ganze wurde teilweise gefilmt, und mein Kumpel hats bei Youtube online gestellt.

Auf dem Video sind zwei Beileidigungen zu hören, und zu sehen. Allerdings auch eindeutig erkennbar, dass es sich dabei nur um einen Spass handelte.

Es sind auch nur Nicknames erkennbar auf dem Video, keine realen Namen. Nun haben wir mal ein wenig deren Forum gestalkt, und festgestellt dass die meinen Kumpel wegen Beleidigung anzeigen wollen.

Haben die damit ne Chance?
 
Also wenn es wirklich ironisch gemeint war, und dies leicht zu verstehen ist, dann denke ich nicht, das die damit durchkommen.

Muss aber auch klar sein in welche Richtungen die Beleidigungen gehen. Das ist nämlich ein recht großer Umstand, über den Provider die IP zu bekommen, etc, etc.
Downloader werden beispielsweise gar nicht erst verfolgt, da es keinen Sinn macht. Zuviel Umstand.
 
Moin.

Lies mal bitte die gesetzliche Grundlage, viel isses nicht ( ).

Theoretisch ist es schon möglich angezeigt zu werden. Weiterhin ist es möglich, dass dies auch verfolgt wird, denn:
Für eine Verurteilung ist nicht maßgebend, wie etwas gemeint war.
Entscheidend in einer Verhandlung ist, ob der Beleidigte sich beleidigt gefühlt hat.
Das hat mir mal ein Amtsrichter erläutert, als ich ihn zu einem ähnlichen Sachverhalt (§240, Nötigung) befragte.

Er meinte, für ihn würde hauptsächlich zählen, ob sich der Kläger rechtlich angegriffen gefühlt hat, und er habe zu prüfen, in wie weit dies der Fall war.

Also: Vorsicht beim Beleidigen anderer Leute, egal wo und egal wie es "gemeint" war. Ob im RL, ob in Foren oder Chatboards.. einfach Vorsicht mit sowas. Kann nach hinten losgehen.
 
Und weil der Stream eigentlich Eigentum des Anbieterdienstes (Betreiber des Webradios) sein dürfte kann man hier, dank des Youtube uploads, auch über die unberechtigte Verbreitung einer Kopie nachdenken, könnte unangenehm werden in der Kombination.
 
Hinzu kommt noch ein unerlaubte Aufzeichnung von Tonaufnahmen und deren Veröffentlichung (gehe mal davon aus das ihr nicht vorher um Erlaubnis gefragt habt).
Das wäre ein verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte der Person.

Wie ChiefAlex vorschlug, versuche Schadensbegrenzung mit Entschuldigung und lösche den Beitrag bei Youtube.
 
Je nach Beleidigung würde so etwas mit einer Geldstrafe enden. Falls das allerdings verfolgt werden sollte, käme die Sache mit dem Video dazu, die vermutlich noch schlimmer gewertet wird.
Wenn das Ganze dann auch noch verfolgt werden würde und vor Gericht landen würde, kämen im Falle einer Verurteilung sicher auch die zusätzlichen Kosten für die "technischen" Ermittlungen dazu.

Wie die anderen schon sagten, versuche dich in Schadensbegrenzung.
 
Er hat das Video nun gelöscht. Der entsprechende Thread in deren Forum wurde dann auch gelöscht. Ich denke das wars.

Danke
 
Würde trotzdem noch den Kontakt suchen und mich entschuldigen für den "Scherz".
Nur so könnt ihr sicher gehen, das keine Logs gezogen wurden und die Moderatorin nicht doch noch den Gang zu Anwalt macht.
 
tja nur wenige Menschen können IHRE Fehler einsehen und sich entschuldigen - find das zwar schade.

Würde Ihm sowas passieren, wäre er auch froh wenn sich die Person bei Ihm meldet und sich für den Blödsinn entschuldigt. Bringt öfters mehr als man glaubt.
 
Durch sowas sind schon dicke Freundschaften entstanden ;)


Ja, ne? :rulez:

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