Verkaufen und Kaufen erlaubt ?

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Hallo , ich wollte fragen ob das erlaubt ist vom staat das man hier über internet einfach sachen verkaufen kann. Muss man nicht irgendwie steuern dafür zahlen ?

Meine eltern sagen das sowas nicht erlaubt ist und wollen nicht mehr das ich was verkaufe könnte mich jemand netter weise aufklären ?
 
Mit welcher Begründung soll das nicht erlaubt sein?
Die einzige Limitierung ist eigentlich nur das Alter, sofern der Betrag sehr hoch sein sollte...Wie alt bist du denn?
 
Du kannst bis zu einem bestimmten Betrag/monatlich Privat Dinge verkaufen, die genaue Summe habe ich gerade nicht zur Hand ( sind aber mehrere tausend Euro ).
Erst wenn du diesen Betrag überschreitest, musst du ein Gewerbe anmelden und das Zeug versteuern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was willst du denn noch wissen? Was du hier machen kannst, wird sicherlich nicht als gewerblich anzusehen sein. Insofern kannst du beruhigt weiterverkaufen.
 
Das Thema ist zeimlich komplex, und niemand wird dir hier an dieser Stelle vollständige Informationen geben können.

Nur so ein paar Dinge:


Ab wann brauchst du einen Gewerbeschein?


Es gibt keine(!!!) Grenze von Einkommen, die du haben darfst, bevor eine (Verkaufs/Dienstleistungs) Tätigkeit ein Gewerbe ist. Das wird anders definiert.

Einen Gewerbeschein brauchst du, wenn du ein Gewerbe betreibst, also eine auf Dauer angelegte, legale und selbständige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht, die nicht freier Beruf, Verwaltung eigenen Vermögens oder Urproduktion ist.

Zwei Punkte sind hier wichtig:
1. Die Regelmäßigkeit des Verkaufs
2. Die Gewinnabsicht


Das bedeutet, wenn du wiederholt Sachen einkaufst und diese anschließend dann mit Gewinnabsicht verkaufst, betreibst du ein Gewerbe. Auch auf Ebay, das macht keinen Unterschied.
Das ist dann kein(!) Privatverkauf mehr.

Hier gibt es aber Unterschiede:

a) Besteht keine Gewinnabsicht und gibt es de facto auch keinen Gewinn, beurteilt das Finanzamt das als "Hobby" bzw. "Liebhaberei". Das ist weder anmeldungs- noch steuerpflichtig.

b) Kleingewerbe. Um ein Kleingewerbe handelt es sich, wenn man weniger als 17.500€ Gewinn macht. Über die Vorteile kannst du dich hier informieren (stark vereinfachte Buchführung z.b.) :


Hinterziehst du durch entsprechende Tätigkeit mit gleichzeitiger Nichtanmeldung und Nichtzahlung Steuern (Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer (letztere erst ab 24.500 Euro im Jahr)), machst du dich strafbar und kannst dafür auch mit 14 nach Jugendstrafrecht zur Rechenschaft gezogen werden.

Betreibst du eine Website mit Verkaufsabsicht, dann musst du ein Gewerbe angemeldet haben und im Impressum muss(!) dein Name stehen. Andernfalls kannst du mit horrenden Gebühren abgemahnt werden. Kein Scherz, es gibt Anwälte, die sich auf sowas spezialisiert haben und gezielt danach suchen.



Kannst du einen Gewerbeschein bekommen?


Jein. Weil erst 14. Da stehen, neben deiner bedingten Geschäftsfähigkeit, noch andere Hürden im Weg, siehe §112 BGB. Du brauchst dazu die Zustimmung des Familiengerichtes, welches dir für solche Geschäfte die uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit bescheinigt. Die Erlaubnis deiner Eltern reicht NICHT aus.

Ein Gewerbeschein kostet eine einmmalige Gebühr, die sich nach deinem Wohnort richtet. Die Beträge sind verschieden, liegen so um die 20-70 Euro.

Hoffe, ein wenig geholfen haben zu können.

Sei sehr vorsichtig, insbesondere mit öffentlichem Anbieten (Internet). Das kann schnell nach hinten losgehen, wenn eine dauerhafte Gewinnabsicht unterstellt werden kann.
 
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Hallo , ich wollte fragen ob das erlaubt ist vom staat das man hier über internet einfach sachen verkaufen kann. Muss man nicht irgendwie steuern dafür zahlen ?

Meine eltern sagen das sowas nicht erlaubt ist und wollen nicht mehr das ich was verkaufe könnte mich jemand netter weise aufklären ?

Deine Eltern haben offenbar ziemlich wenig Ahnung. Wie glaubst du funktioniert Ebay?
 
Da er nicht beschrieben hat, wie er sich das vorstellt oder wie genau dieser Verkauf aussieht (Regelmäßigkeit etc.), können wir nicht beurteilen, ob es Privatverkauf oder Gewerbe ist.

Dass das (auch Gewerbe) "nicht erlaubt" ist, ist natürlich Schwachsinn. Klar ist Handel jeder Art (ausser mit Waffen, Drogen, Atomsprengköpfen etc.) erlaubt, wir haben schliesslich Marktwirtschaft....
Da irren die Eltern gewaltig. Privatverkauf geht sowieso klar (hier reicht Einverständnis der Eltern, solange der Ein/Verkauf nicht unter den "Taschengeldparagraphen" fällt), und wenn es gewerblich ist... kann auch ein 14jähriger durchaus Gewerbe treiben. Siehe oben.
 
ok danke euch :)
das mit meinem eltern meine eltern waren sich ja nicht sicher also hab ich nachgefragt ^^ ;) danke euch allen :)
 

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