DHL Lieferung (vv-computer.de)

Super-Moderator
Hallo,
spontan wusste ich jetzt gar nicht wohin damit... aber egal. :-D

Ich hab am 29.06.08 bei vv-computer.de eine CPU + HDD bestellt. Am 02.07.08 kam dann die Versandbestätigung.

Laut DHL Sendungsverfolgung wurde das Paket am 03.07.08 um 09:06 Uhr ausgeliefert.
Zu dem Zeitpunkt war aber keiner daheim, der es hätte annehmen können. Nachbarn scheinen auch nichts angenommen zu haben.

Dummerweise hab ich jetzt weder das Paket, noch so ne rote Abholkarte.
Was kann man da machen? :confused:

Bin gerade dabei, vv-computer eine eMail zu schreiben. Oder sollte ich mich gleich an DHL wenden?

In der Auftragsbestätigung steht, dass man sich 5 Tagen nach nicht-erhalt der Ware melden soll. Mich wundert nur, dass laut DHL das Paket schon ausgeliefert wurde (eigentlich konnte ich mich darauf immer ziemlich genau verlassen)...

Was würdet ihr tun? ~_~
 
Zum Glück ist der Support von vv-computer recht gut...

Die Antwort kam recht schnell und laut DHL wurde da Paket bei einem gewissen May abgegeben - gut, dass ich keinen einzigen May in meiner Nachbarschaft kenne. :mad:

Die Vollidioten haben wohl unbedingt das Paket loswerden wollen, anstatt vielleicht am nächsten Tag nochmal zu kommen. Jetzt darf ich den Herrn May suchen. :fuchtel:
 
kann man das net fordern????

weil es ist ja ihre aufgabe es dir zu geben und nicht dem herr may ohne dir was zu sagen
 
Ja, man kann beantragen, dass Pakete nur dir persönlich gegeben werden. Bisher hatte ich aber keine Probleme damit, dass Pakete bei Nachbarn abgegeben wurden (ist meist besser, als einen Tag länger darauf zu warten oder zum Postamt zu fahren).

Mittlerweile habe ich die Gegend hier sogar abgesucht und niemanden gefunden, der nur so ähnlich heisst. :fuchtel:
 
Sehe ich ähnlich!

DHL muss sehen, dass das Paket wieder auftaucht, wenn die das nicht schaffen, tritt deine Versicherung über DHL in Kraft und sie müssen den Artikel ersetzen bzw Dir oder dem Versand das Geld zahlen!

Gruß
 
Weiss jemand, was die bei nem Nachforschungs-Auftrag machen?

Der Depp, der das Paket abgeliefert hat, muss ja wissen wohin. Am liebsten wärs mir, der kommt persönlich vorbei, holt das Paket vom Nachbarn und gibts mir in die Hand. :hmm:
 
Servus !

Ich weiß zwar nicht was bei einer Nachverfolgung gemacht wird, aber das ist ja auch egal. Immerhin wissen wir ja schonmal das dass Paket bei einem gewissen Herrn "May" abgegeben wurde.

Ich denke der Versand erfolgte als Paket. Richtig ?
Somit ist es bis 500€ versichert, und du bist auf der sicheren Seite.
Du müsstest zumindest eine Abholkarte im Breifkasten haben mit der du das Paket bei der Örtlichen Poststellen abholen kannst.

Das dass Paket einfach bei einem dir nicht bekannten abgegeben wurde kann nicht angehen, und darf absolut nicht sein !!

Jedenfalls ist das ganze nicht dein Problem.
Schreib die Firma wo du es bestellt hast an, das nicht eingetroffen ist.
Anschließend der Post eine E-Mail schreiben / Anrufen / oder noch besser Persönlich auf die Post und denen richtig Feuer machen. :mad:

DIE! sollen bzw müssen zusehen das du die Ware bekommst bzw dein Geld zurück erhälst. Da hier eindeutig und zu 100% ein Mangel der Post vorliegt.
 
Joa, das bestätigt mich in meiner bisherigen Meinung. :-D

Andererseits hätte der liebe Herr Nachbar (wo auch immer der ist) auch einfach das Paket a) überhaupt nicht annehmen sollen oder b) möglichst bald bei mir vorbei bringen können.
Der ist jedenfalls bei mir auch unten durch. :roll:
 
Sag einfach VV Computer das du kein Paket bekommen hast und gut, der Rest ist deren Sache.
Ein Paket darf gar nicht bei dem Nachbarn abgegeben werden, die Unterschrift gibt man normal nicht zum Spaß.
 
richtig die müssen ja die unterschrift haben, und vllt konnten sie diese nicht entziffern oder sie haben den namen falsch verstanden/aufgeschrieben
 
Beim Nachforschungsauftrag musst du diverse sachen angeben, was zb. im paket drin war, welchen wert, wie groß das paket ungefähr war und die größe usw.
Da du aber die Sendungsverfolgungsnummer hast, können die bei der post genau sehen, wer, wann und wo das paket ausgeliefert wurde.

Ich hatte sowas ähnliches, ich hatte etwas verschickt, was aber nie angekommen ist. Leider hat der Nachforschungsauftrag nichts gebracht und das paket ist immernoch abhanden.

Normalerweise werden die Briefträger erst zur weihnachtszeit kriminell.
 
Sag einfach VV Computer das du kein Paket bekommen hast und gut, der Rest ist deren Sache.
Ein Paket darf gar nicht bei dem Nachbarn abgegeben werden, die Unterschrift gibt man normal nicht zum Spaß.

Also laut DHL-Telefon-Frau dürfen die Pakete auch beim Nachbarn abgeben (beschweren hat nichts gebracht; "ist rechtlich so..."). Auf Nachfrage hin wurde dann gesagt, man kann höchstens einen Antrag stellen, dass Pakete nur persönlich entgegengenommen werden dürfen.
 
Richtig, aber dann muss auch der Name und die Adresse vermerkt werden! In Block-Häusern z.B. weiß man doch nie, wer das Paket gerade hat und der Jenige freut sich dann über neue Sachen, denn welcher Paketbote weiß schon noch jeden Empfänger, der hat ja schließlich nich nur einen am Tag!

Deswegen wie cl4w schon sagte, einfach bei vv-computer.de melden und sagen, dass das Paket zwar ausgeliefert wurde, aber du es nie bekommen hast! Um den Rest kümmern die sich dann, die haben auch den längeren und schnelleren Arm bei sowas!

Gruß
 
Hach, so langsam werde ich ungeduldig. :mad:

Jemand ne Idee, wie lange so ein Nachforschungsauftrag dauert?

Edit:
Ah, doch mal ne gefunden...

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Reklamationsbearbeitung ca. 14 Tage (ab Reklamationseingang) in Anspruch nehmen kann.
Warum gibts im Forum eigentlich keinen kotzenden Smilie? :hmm:
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,
könntest du nicht einfach z.B auf das Örtlcihe gehen, deine Straße oder Stadt angeben und nach einem gewissen Herrn May suchen?
 
Hab ich natürlich schon. Ich war sogar Reallife-mäßig vor der Tür und hab' an jeder Türklingel nach einem May gesucht. ;)

Leider ohne Erfolg.
 
Angenommen, der Preis des q9450 sinkt jetzt um 50%.
Könnte ich den Preisunterschied dann DHL in Rechnung stellen? :D

Naja, vermutlich wohl nicht...
 
Da vermutest du schon richtig, das geht nicht.
Kannst höchstens auf Schadensersatz klagen, wobei ich mir das auch überlegen würde.
 

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