TRENDnet TL2 F7120 10GBE Fazit (Bild © PCMasters.de)
Aktuelle Glasfaser-Anbieter
Beim Wechsel von DSL zu Glasfaser fragen sich viele Verbraucher, ob sie ihren aktuellen Anbieter behalten können. Im Gegensatz zu DSL-Leitungen, die in der Regel einem Betreiber (Deutsche Telekom) gehören, werden Glasfaserleitungen von verschiedenen Betreibern gebaut. Neben großen Telekommunikationsunternehmen gibt es reine Glasfaseranbieter und regionale Firmen, oft Tochtergesellschaften kommunaler Versorgungsunternehmen. Dies führt zu unterschiedlichen Nutzungsrechten und führt zum Konzept des Open Access.
Was bedeutet Open Access für den Glasfaserausbau?
Open Access bedeutet, dass ein Betreiber anderen Anbietern die Nutzung seiner Glasfaserleitungen gestattet. Für Verbraucher bedeutet dies eine größere Auswahl an Anbietern, unabhängig davon, wer die Leitungen gebaut hat. Gleichzeitig verhindert Open Access, dass mehrere Straßen aufgerissen werden, weil verschiedene Betreiber ihre eigenen Leitungen verlegen wollen. Einige Anbieter werben gezielt mit Open Access und versprechen damit einen Vorteil gegenüber anderen.
Vorteile von Open Access für Verbraucher
Open Access bietet zwei wesentliche Vorteile:
- 1.Größere Auswahl an Anbietern: Verbraucher können wählen, ob sie einen Vertrag mit dem Anbieter abschließen, der in ihrer Region baut, oder einen anderen Anbieter nutzen möchten. Dies fördert den Wettbewerb und kann zu besseren Konditionen führen.
- 2.Weniger doppelte Bauarbeiten: Der Ausbau des Glasfasernetzes erfordert Straßenaufbrüche. Wenn mehrere Unternehmen ihre eigenen Leitungen verlegen, kommt es wiederholt zu solchen Arbeiten. Durch Open Access wären solche doppelten Bauarbeiten nicht mehr notwendig, da alle Anbieter die bereits verlegten Glasfaserleitungen nutzen könnten, wodurch mehrere Straßenaufbrüche vermieden würden.
Gibt es ein Recht auf Open Access?
Ob ein Recht auf Open Access besteht, hängt davon ab, wie der Ausbau erfolgt. Bei einer „kommerziellen Expansion” finanzieren die Unternehmen den Glasfaserausbau vollständig selbst und entscheiden, wann, wo und wer ihre Glasfaserleitungen nutzen darf. Daher haben Verbraucher bei einer kommerziellen Expansion kein automatisches Recht auf Open Access. Bei staatlich finanzierten Expansionen in Regionen, in denen Glasfaser für private Unternehmen nicht wirtschaftlich rentabel ist, gibt es jedoch gesetzliche Anforderungen. Die Betreiber müssen anderen Anbietern einen fairen und angemessenen Zugang zum finanzierten Glasfasernetz gewähren. Daher besteht bei finanzierten Ausbauten ein Recht auf offenen Zugang. Wenn jedoch kein anderer Anbieter eine Zusammenarbeit für lohnenswert hält, insbesondere bei sehr kleinen Glasfaserbetreibern, haben die Verbraucher trotz der Finanzierung möglicherweise immer noch keine Wahl.
Recht auf offenen Zugang?
Nein, auch nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit haben Sie kein automatisches Recht auf offenen Zugang bei kommerzieller Expansion. Netzbetreiber können frei über ihre Glasfasernetze entscheiden. Einige bieten freiwillig offenen Zugang an. Verbraucher sollten die Vertragsbedingungen überprüfen, insbesondere vor einer Vertragsverlängerung oder bei Vertragsende.
Glasfaser Open Access Kooperationen
Viele bundesweit tätige Unternehmen haben untereinander Open-Access-Vereinbarungen geschlossen. Hier finden Sie eine Übersicht. Kleinere und regionale Netzbetreiber sind hier nicht aufgeführt.
Glasfasernetzbetreiber
| Glasfaserbetreiber | Open Access Partner (Schon verfügbar) | Open Access Partner (Geplant) |
|---|---|---|
| Deutsche Glasfaser | Vodafone / 1&1 | |
| Deutsche Telekom | Telefonica (O2) / 1&1 / Vodafone | |
| OXG | Vodafone | 1&1 |
| Unsere Grüne Glasfaser | Telefonica (O2) | |
| Westconnect / E.on Highspeed | 1&1 | Vodafone |
Diese Liste basiert auf Recherchen der Verbraucherzentrale – diese freut sich über Hinweise zu neuen Kooperationen.
