KEBA P40 Dienstwagen (Bild © KEBA)
Die Wallbox Förderung soll die Kosten für den Kauf und die Installation privater Ladeinfrastruktur decken, einschließlich Wallboxen und der notwendigen technischen Hardware. Zudem erstreckt sich die Förderung auf Netzanschlusskosten und erforderliche bauliche Maßnahmen. Um die langfristige Tragfähigkeit zu gewährleisten, verlangt das Ministerium, dass mindestens 20 Prozent der Parkplätze eines Gebäudes vorverkabelt und mindestens sechs Plätze pro Standort elektrifiziert werden.
Wie Wallbox Förderung beantragen?
Das Programm ist in drei verschiedene Antragstellergruppen unterteilt. Wohnungseigentümergemeinschaften, kleine bis mittlere Unternehmen und private Vermieter können Fördermittel beantragen, die in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet werden. Für diese Gruppen endet die Antragsfrist am 10. November 2026. Große Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen fallen unter eine separate Kategorie, in der die Förderung im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens vergeben wird, wobei die Antragsfrist am 15. Oktober 2026 endet.
Die Förderbeträge staffeln sich je nach der an jedem Parkplatz installierten Ausrüstung. Das Ministerium stellt bis zu 1.300 Euro für eine Basisinstallation ohne Wallbox, 1.500 Euro für Installationen inklusive Wallbox und maximal 2.000 Euro für Ladepunkte bereit, die bidirektionales Laden unterstützen. Alle geförderten Ladepunkte dürfen eine maximale Leistungsabgabe von 22 kW nicht überschreiten.
Der Förderbetrag je zu elektrifizierendem Stellplatz beträgt:
- maximal 1.300 Euro ohne installierte Wallbox,
- maximal 1.500 Euro mit Wallbox oder
- maximal 2.000 Euro mit einem Ladepunkt, der bidirektionales Laden unterstützt.
Diese Initiative ist ein zentraler Bestandteil des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030, der im November 2025 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Ziel ist es, die Investitionsbereitschaft von Grundstückseigentümern zu steigern und den Übergang zur Elektromobilität zu beschleunigen, indem das Laden zu Hause zugänglicher gemacht wird.
Wie Wallbox Förderung beantragen?
Technisch betreut wird das Programm vom Nationalen Ladeinfrastrukturzentrum, das unter der NOW GmbH betrieben wird. Das Antragsverfahren läuft digital über ein Portal, das von der PricewaterhouseCoopers GmbH verwaltet wird. Um Antragstellern zu helfen, hat das Ministerium einen speziellen Leitfaden für Wohnungseigentümergemeinschaften herausgegeben und wird am 14. April ein informatives Online-Seminar veranstalten. Die Antragsfrist für die Förderung beginnt offiziell am 15. April 2026.
