Chaos Computer Club

Fast täglich erscheinen neue Informationen darüber, wie der US-Geheimdienst in- und ausländische Bürger ausspioniert; den gesammelten Dokumenten von Edward Snwoden sei Dank. Nun hat der Chaos Computer Club, wie bereits angekündigt, Strafanzeige gegen eine Reihe von politischen Institutionen im In- und Ausland erstattet.

Mit der Strafanzeige will der Chaos Computer Club erreichen, dass die längst "überfälligen Ermittlungen des Generalbundeswanwalts angestoßen werden", schließlich belegen die veröffentlichten Snowden-Dokumente eindrucksvoll, dass die in- und ausländischen Geheimdienste bei ihren Überwachungen gegen Strafgesetzte verstoßen haben, so der CCC. Die Experten des Chaos Computer Club sind sich einig, dass die Bundesregierung sowie die Verantwortlichen in den Nachrichtendiensten nicht nur von der Überwachung wussten, sondern diese sogar "aktiv und in erheblichem Umfang gefördert und somit Beihilfe geleistet haben".

Wie Dr. Julius Mittenzwei, der die Anzeige als Jurist und langjähriges Mitglied des CCC mit vorbereitet hat, verrät, verstößt diese Beihilfe gegen § 99 StGB (verbotene geheimdienstliche Agententätigkeit), §§ 201 ff. StGB (Verletzungen des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs) und § 258 StGB (Strafvereitelung) und muss dementsprechend vom Generalbundesanwalt verfolgt werden.

In Zusammenarbeit mit der Internationalen Liga für Menschenrechte e. V., digitalcourage e. V. und weiteren Einzelpersonen soll die Strafanzeige noch mehr Informationen ans Tageslicht bringen; zudem sollen endlich auch die Straftäter zur Rechenschaft gezogen werden. Um dies zu erreichen, fordert der CCC, dass "Edward Snowden als sachverständiger Zeuge geladen wird, selbstverständlich mit freiem Geleit sowie wirksamen Schutz vor Auslieferung an die USA."