Weiterhin erwähnt Nintendo in dem Abmahnschreiben, die Lieferanten der Mod-Chips preiszugeben, falls es diese geben sollte. Zuletzt werfen die Anwälte den Händlern noch andere Straftarten vor. Hierbei handelt es sich um die Verletzung der Marke "Wii" und "Nintendo Wii" sowie auch Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht. Die Argumentationen stellen Gerichtsurteile aus den Jahren 1984 und 1990 dar. Der Paragraph 95a des Urheberrechts soll die Rechtsgrundlage darstellelen (Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen).

An dieser Stelle möchten wir auf die Seite www.cheap-chip.com verweisen, welche die komplette Abmahnung zum Download bereit stellt.

Quelle: cheap-chip.com