BMW i5 Touring (Bild © BMW)
Einkommensprüfung und Familiengewichtung
Im Mittelpunkt des Programms steht eine progressive Bedürftigkeitsprüfung, die darauf abzielt, Haushalte mit knapperem Budget und Kindern höhere Zuschüsse zu gewähren. Privathaushalte mit einem steuerpflichtigen Jahreseinkommen von bis zu 80.000 € sind förderfähig. Die Einkommensobergrenze erhöht sich um 5.000 € pro minderjährigem Kind, wodurch der Zugang für Familien erweitert wird.
So sehen Kaufprämien 2026 aus
Für BEVs umfasst die Förderstruktur drei Stufen:
- Eine Grundförderung von 3.000 € plus 500 € pro Kind, begrenzt auf 1.000 € Kinderbonus.
- 4.000 € für Haushalte mit einem steuerpflichtigen Einkommen zwischen 45.000 € und 60.000 €.
- 5.000 € für Haushalte unter 45.000 €.
Die Kombination der 5.000 € für Haushalte mit niedrigem Einkommen mit dem Kinderbonus von 1.000 € ergibt einen Höchstbetrag von 6.000 €, der Haushalten unter 45.000 € mit mindestens zwei minderjährigen Kindern zur Verfügung steht.
Für PHEVs und Range-Extender-EVs beträgt die Grundzahlung 1.500 € und steigt bis zu einem Höchstbetrag von 4.500 €, was die familienorientierte Gewichtung widerspiegelt.
Wie die Förderfähigkeit berechnet wird
Um Schwankungen zu reduzieren und Missbrauch einzudämmen, wird das Umweltministerium das zu versteuernde Einkommen anhand des Durchschnitts der beiden letzten Steuerbescheide (die jeweils nicht älter als drei Kalenderjahre sein dürfen) berechnen. Bei Lebensgemeinschaften werden die zu versteuernden Einkommen beider Partner addiert. Die endgültigen Verwaltungsdetails werden in einer bevorstehenden Finanzierungsrichtlinie festgeschrieben.
Politischer Weg zur Einführung
Die Koalitionspartner einigten sich Ende November 2025 auf die groben Konturen und beschränkten die Förderfähigkeit auf private Haushalte innerhalb der Einkommensgrenzen. Weitere technische Bestimmungen wurden am 16. Januar 2026 festgelegt. Die öffentliche Präsentation am 19. Januar 2026 in Berlin erfolgte nach einer kurzen Verschiebung, um dem Kanzleramt die Möglichkeit zu geben, die Bedingungen noch einmal zu überprüfen.
Was Käufer wissen sollten
- Fahrzeugumfang: neue BEVs, PHEVs und Range-Extender-EVs; Kauf- oder Leasingverträge sind zulässig.
- Förderhöhe: 1.500 bis 6.000 Euro, abhängig von Antriebsart, Einkommensstufe und Anzahl minderjähriger Kinder.
- Unterlagen: Zur Einkommensüberprüfung müssen aktuelle Steuerbescheide vorgelegt werden; Paare in eheähnlicher Gemeinschaft müssen die Unterlagen beider Partner einreichen.
Durch die Ausrichtung der Förderung auf Familien und einkommensschwächere Haushalte soll das Programm die Einführung von Elektrofahrzeugen beschleunigen und gleichzeitig die Anschaffungskosten für diejenigen abfedern, die diese am wenigsten tragen können – insbesondere da bis 2026 leistungsfähigere Elektromodelle auf den Markt kommen werden.

