Fortnite (Bild © Epic Games)
Hintergrund des Gesetzesentwurfs sind Bedenken hinsichtlich der psychischen Gesundheit und der gesunden Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Daten zeigen, dass Kinder, die vor dem 10. Lebensjahr mit der Nutzung sozialer Medien beginnen, am Wochenende deutlich mehr Zeit vor dem Bildschirm verbringen. Durchschnittlich sind es 7,5 Stunden, was verglichen mit denen, die erst nach dem 14. Lebensjahr anfangen und durchschnittlich 5,7 Stunden nutzen. Zu den weiteren genannten Risiken zählen soziale Isolation, Konzentrationsschwäche, Lernschwierigkeiten und die Konfrontation mit verstörenden Inhalten.
Das Gesetz geht speziell auf die Risiken ein, die mit generativer KI verbunden sind, darunter die Verbreitung von Deepfakes und die Gefahr, dass Chatbots schädliche Ratschläge geben. Es hebt außerdem den Missbrauch personenbezogener Daten durch große soziale Plattformen und deren integrierte KI-Dienste hervor und stellt fest, dass die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen für einen angemessenen Schutz nicht ausreichen.
Nach dem EU-Kids-Gesetz würde der Zugang zu digitalen Diensten je nach Alter gestaffelt sein:
- Alter 0–3: Der Zugang zu sozialen Medien ist komplett verboten.
- Alter 3–13: Der Zugang ist nur über Konten unter vollständiger elterlicher Kontrolle erlaubt.
- Alter 13–15: Nutzer dürfen Einsteigerkonten nutzen. Diese sind durch tägliche Bildschirmzeitlimits und eine maximale Anzahl an Kontakten – ausschließlich zu Gleichaltrigen – eingeschränkt, wobei die Aufsicht über eine separate App für Erziehungsberechtigte erfolgt.
- Alter 15–18: Nutzer dürfen auf vollständig eigenständige Konten für Videoplattformen und soziale Medien umsteigen.
Für die Gaming-Branche würde die Gesetzgebung Altersempfehlungen für jeden Titel vorschreiben. Diese würden durch Altersüberprüfungssysteme in den App-Stores beim Herunterladen streng durchgesetzt. Zudem müssen Social-Media-Dienste ihre Sicherheitskonzepte von Behörden überprüfen lassen, bevor sie Minderjährigen zugänglich gemacht werden.
Der Vorschlag führt außerdem „Safe Design“-Grundsätze ein, an die sich Dienstanbieter halten müssen. Dazu gehören der Verzicht auf süchtig machende Designmerkmale und die Regulierung von Empfehlungsalgorithmen, um „Doom-Scrolling“ oder den „Rabbit-Hole“-Effekt zu verhindern. Weitere Anforderungen sind standardmäßig auf „privat“ eingestellte Kontoeinstellungen, der Schutz vor unerwünschten Kontakten durch Fremde, vereinfachte Meldemechanismen für schädliche Inhalte sowie die Einführung altersgerechter Kindersicherungen.
Um diese Vorgaben durchzusetzen, würde der EU Kids Act die Altersüberprüfung für alle neuen Social-Media-Konten zur Pflicht machen. Dieser Prozess muss datenschutzkonform sein und würde auf einem offiziellen EU-Tool zur Altersüberprüfung oder einem gleichwertigen, von Behörden bereitgestellten System basieren. Außerdem müssten Social-Media-Unternehmen eine Aufsichtsgebühr an die Europäische Kommission zahlen, um die Durchsetzung und Überwachung dieser Vorschriften zu finanzieren.
Der EU Kids Act befindet sich noch im Entwurfsstadium und wurde von der Europäischen Kommission noch nicht verabschiedet.
