Acer Webseite (Bild © Eigene)
Das umstrittene Patent schützt eine Videokodierungstechnik, die im H.265/HEVC-Standard verwendet wird. Die am 22. Januar 2026 erlassene einstweilige Verfügung des Gerichts verbietet die weitere Vermarktung der rechtsverletzenden Modelle auf dem deutschen Markt, sofern die Hersteller keine Lizenz von Nokia erwerben. Da das Gericht die Lizenzangebote der Parteien als unzureichend erachtete, bleibt das Verbot weiterhin in Kraft.
Der deutsche Webshop von Acer wird weiterhin Monitore und Peripheriegeräte anbieten, aber der Verkauf neuer PCs und Laptops wurde bis zum Ausgang einer erwarteten Berufung ausgesetzt. Es wird erwartet, dass Asus einen ähnlichen Berufungsweg einschlagen wird.
Das Urteil ist Teil eines umfassenderen europäischen Rechtsstreits über das H.265-Patentportfolio. Im Vereinigten Königreich hat ein separates Gericht bereits einen vorläufigen Lizenzsatz festgelegt, während mehrere Fälle vor dem Einheitlichen Patentgericht anhängig sind, das letztlich die Durchsetzung von Patenten in den teilnehmenden EU-Staaten harmonisieren wird.
Als Reaktion darauf hat Acer eine Gegenklage wegen angeblicher Verstöße im Bereich der drahtlosen Kommunikationstechnologie eingereicht, wodurch sich der grenzüberschreitende Rechtsstreit weiter verschärft.
Die unmittelbare Folge für deutsche Verbraucher ist, dass vorübergehend bei Acer- und Asus alle Laptops und -Desktops aus dem offiziellen Online-Vertriebskanal verschwanden und die Webseiten noch immer down sind mit einem Wartungsarbeiten-Hinweis. Bei ASUS kann man noch über die Startseite des Shops zu den Notebooks gelangen und einige Modelle dort auch finden. Es bleibt unklar, ob auch Drittanbieter, Online-Marktplätze oder stationäre Händler den Verkauf der betroffenen Geräte einstellen müssen.


