BMW i4 2024 Facelift (Bild © BMW)
Ein wesentliches Merkmal der Reform ist die Einführung einer „Superabschreibung” für bewegliche Wirtschaftsgüter. Von Juli 2025 bis Ende 2027 können Unternehmen 30 % des Wertes eines Wirtschaftsgutes im ersten Jahr abschreiben – eine erhebliche Beschleunigung gegenüber den derzeitigen Regelungen. Ab 2028 wird auch der Körperschaftsteuersatz gesenkt, und zwar um einen Prozentpunkt pro Jahr von 15 % auf 10 % bis 2032. Damit soll die Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen von derzeit 30 % auf rund 25 % sinken, um die globale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu stärken.
Mit dem Ziel einer gezielten Förderung der Elektrifizierung führt die Steuerreform günstige Bedingungen für Unternehmen ein, die in Elektrofahrzeuge investieren. Unternehmen, die zwischen Juli 2025 und Januar 2028 Elektrofahrzeuge anschaffen, können eine degressive Abschreibung in Höhe von 75 % im ersten Jahr und einer Gesamtabschreibungsdauer von sechs Jahren geltend machen. Dieser Ansatz verbessert nicht nur die Steuerabzüge im Voraus, sondern ist auch speziell auf kleine und mittlere Unternehmen zugeschnitten.
Allerdings können Unternehmen beim Wiederverkauf der Fahrzeuge mit Steuerverbindlichkeiten konfrontiert werden, da die hohe Anschaffungsabschreibung dazu führen kann, dass der Wiederverkaufswert den Buchwert übersteigt, was zu steuerpflichtigen Gewinnen führt.
Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Besteuerung von Firmenwagen. Die Obergrenze für den Bruttolistenpreis, der für den günstigen pauschalen geldwerten Vorteil von 0,25 % in Anspruch genommen werden kann, wird von 70.000 € auf 100.000 € angehoben. Diese Änderung kommt vor allem dem Premium-Segment der Elektrofahrzeuge zugute und steht im Einklang mit früheren, nicht umgesetzten Plänen der Bundesregierung.
Die deutsche Automobilindustrie hat die neuen Regelungen begrüßt und sieht darin zeitgemäße Impulse für die Verbreitung von Elektrofahrzeugen und das Wachstum des Sekundärmarktes. Weitere Reformen – wie beispielsweise eine Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos bis 2035 – dürften folgen.