Cloud Studie zur Nutzung von Diensten und Medien

Mangelhafte Anpassung an EU-Regelungen

Laut einer aktuellen Forsa-Studie, die im Auftrag des weltweit größten Hosting-Anbieters Strato durchgeführt wurde, verwenden 51 Prozent der deutschen Internet-User den externen Cloud-Speicher als Speichermedium. Wer sich gegen den virtuellen Speicher entscheidet, nennt häufig die Skepsis bezüglich der Datensicherheit als Grund: Etwa 85 Prozent der befragten Nicht-Nutzer befürchten einen unberechtigten Datenzugriff durch Dritte. Dazu zählen auch die Anbieter selbst – wer will schon befürchten müssen, die Mitarbeiter der Cloud hätten Zugriff auf Privatfotos und andere sensitive Daten?

Die Studie offenbart jedoch ebenfalls, dass der Standort des Anbieters für viele Anwender ein wichtiges Auswahlkriterium ist: Mit 62 Prozent ist eine deutliche Mehrheit aller deutschen Cloud-Nutzer bereit, für einen Anbieter Server-Standort in der Bundesrepublik Geld zu bezahlen. User gehen dabei recht in der Annahme, dass deutsche Cloud-Anbieter strenge Datenschutzverpflichtungen einhalten müssen. Abhängig vom Standort des virtuellen Servers müssen sich Anbieter den landesspezifischen Datenschutzregelungen verpflichten. Deutsche Cloud-Anbieter wie Hetzner und Strato unterliegen damit den europäischen Richtlinien, die in der Tat strenger sind als an vielen anderen Standorten.

Cloud Studie zur Nutzung von Diensten und Medien

Zwar gibt es auch unter den deutschen Anbietern ein Gefälle hinsichtlich der Datenverschlüsselung. Laut der Stiftung Warentest sind ihre AGBs allerdings konformer mit den EU-Richtlinien als beispielsweise die Erklärungen von Anbietern wie Google Drive und Dropbox. Im Kleingedruckten fremdländischer Cloud-Dienstleister seien teils deutliche Mängel zu finden, was die Datenschutz- sowie Nutzungs- und Geschäftsbedingungen betrifft. Zu diesem Ergebnis kommt die Stiftung Warentest in ihrem Test von insgesamt elf Cloud-Anbietern.

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Verstöße gegen europäisches Recht

Testberichte wie dieser legen nahe, dass die Datenschutzerklärungen vieler ausländischer Dienste nicht hinreichend an europäische Vorschriften angepasst werden. Bei Microsoft ist beispielsweise von „sehr deutlichen Mängeln in der Datenschutzerklärung“ die Rede. Für Apple hält die Stiftung Warentest dagegen „sehr deutliche Mängel im Kleingedruckten“ fest. Negativ aufgefallen sind den Testern unter anderem vage Formulierungen oder Referenzen auf anderswo zu findende Zusatzregelungen. Eine Transparenz im Sinne der europäischen Datenschutzverordnung bestehe dadurch nicht.

Kaum ein gutes Haar lässt der Testbericht an Apple, dessen Texte nach Einschätzung der Experten stellenweise „mit deutschem und europäischem Recht“ kollidieren. Auch wenn viele ausländische Anbieter in Sachen Handhabung und Passwortschutz überzeugen: Bei der Wahl eines passenden Dienstleisters bleibt die Priorisierung deutscher Cloud-Anbieter daher eine nachvollziehbare Entscheidung.