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Mit der Einführung der Europaweit einheitlichen Datenschutzgrundverordnung (kurz DSGVO) wurde der Datenschutz im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum neu und einheitlich geregelt. Die Europäische Union, die man oft genug für verfehlte und an der Lebensrealität der Menschen vorbeigehende Regelugen kritisieren kann und sollte, hat hier eine eigentlich gute einheitliche Richtlinie für alle 27 Mitgliedsstaaten verbindliche Vorgabe etabliert.

Die DSGVO regelt, so umschreiben es wohl die meisten einführenden Publikationen zu diesem Thema, die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch staatliche und private Akteure. Der Zweck dieser Verordnung ist gleichermaßen der Schutz dieser teilweise sehr sensiblen Informationen europäischer Bürgerinnen und Bürger wie auch die Aufrechterhaltung eines innereuropäischen Datenflusses nach gemeinsamen Standards.

Im Umgang mit digitalen Medien hinterlässt man praktisch immer auch personenbezogene Daten: Ein Name hier, ein Profilbild dort oder eine Bankverbindung. Um all diese Daten zu schützen sehen die seit 2018 vollständig wirksamen Regelungen unter anderem vor, dass technische Systeme zur Informationsverarbeitung von Anfang an auf die Einhaltung des Datenschutzes ausgelegt sein müssen, zusammengefasst wird diese Vorgabe unter der Phrase „Privacy by Design“. Bei der Lektüre digitaler Angebote außereuropäischer Medien und Zeitungen fällt immer wieder auf, dass basierend auf IP-Adressen und anderen Daten Nutzer als in Europa befindlich identifiziert werden und entsprechend auf Europa zugeschnittene Datenschutzinformationen bereitgestellt werden, die dann akzeptiert werden müssen bevor die Artikel gelesen werden können.

All diese und viele weitere Regelungen der DSGVO sind nicht immer intuitiv verständlich und vor allem eins: Sie sind komplex.

Damit dieses mächtige und nur auf den ersten Blick leicht Regelwerk jedoch kein zahlloser Papiertiger bleibt, müssen die mit dem Datenschutz betrauten Personen im Lande auch stets auf der Höhe der Zeit sein. Es ist also wichtig stets für die Weiterbildung Datenschutzbeauftragter zu sorgen. Diese Personen müssen mit den aktuell von den Menschen in ihrem Zuständigkeitsbereich genutzten Medien, Systemen und Plattformen vertraut sein und auch die rechtlichen Grundlagen genau kennen, nur so kann ein effektiver Datenschutz für uns alle sichergestellt werden.