guten tag
eine kleine info.
wenn ich dir nun eine festplatte verkaufen würde, würde ich dir keine rechnung mitgeben. obwohl ich natürlich eine habe.
die rechnung gilt für den, der ein produkt kauft. da steht bei jedem onlineversender der name des käufers drauf.
gebe ich dir nun eine rechnung mit, die ja auf meinen namen lautet tauscht dir im schadensfalle kaum ein versender das gerät um. das ist oft tatsache und keine erfindung von mir. für dich wäre meine rechnung also wertlos.
die würden es mir umtauschen, aber nicht dir. eventuell könnte ich eine abtrittserklärung machen. oder ich tasuche das für dich in meinem namen um. wie gesagt, meine rechnung ist für dich wertlos.
bei einem weiterverkauf unter privatleuten bekommst du prinzipiell die gewährleistung vom verkäufer, von dem du etwas gebraucht kaufst.
was natürlich unter privatleuten meistens augeklammert wird. weil ich ja nicht dafür haften kann, wenn bei dir in 4 monaten etwas kaputt geht, was aber beim verkauf noch völlig in ordnung war.
das betrifft aber nicht die garantie. die der hersteller gewährt, nicht der verkäufer.
verkauft dir nun z.b jemand eine samsung platte, kannst du die im schadensfalle direkt bei samsung einschicken. ohne rechnung. es gilt dann das datum, was auf der platte vermerkt ist. während bei einer rechnung der tag des kaufes zählt. auch wenn da das gerät bereits vor 4 monaten hergestellt wurde. weil z.b samsung eben eine garantieabwicklung für endanwender hat oder zumindest hatte. bei anderen produkten musst du die abwicklung über den versender machen.
ist so ein rechtlicher vorgang, der gerade bei gebrauchtverkäufen hier oder z.b bei ebay oft falsch gesehen wird.
wenn du etwas mit gewährleistung/garantie kaufen möchtest, bleibt dir nur der weg neuware zu erwerben.
ich finde, das muss mal erwähnt werden. damit gibt es oft ärger und missverständnisse.
wenn ich dir etwas verkaufe, muss das gerät in dem zustand sein, den ich dir beschreibe. ich hafte dafür dir gegenüber. nicht der onlineversender, bei dem ich etwas gekauft habe.
schau mal in andere foren, wo jemand etwas verkauft und der käufer das weiterverkauft, und nochmal etwas weiterverkauft. beim 5. käufer soll dann also der onlineversender der es erstmal verkauft hat die gewährleistung übernehmen? das wird bei namhaften versendern schon beim 2. käufer abgelehnt.
ist ein ziemlich umfangreiches rechtliches thema. ich bin ja kein rechtskundiger. aber es ist wichtig das ein gebraucht käufer so etwas weiss. den ndie gewährleistung eines versenders dem erstkäufer gegenüber wandert nicht bei privatverkäufen mit.
tschüss burki