Ganz witzig allerdings..
Ist das alles nur Panikmache. 5 Jahre Knast können nur einem gewerblich tätigen Raubkopierer drohen. Der einfache Privatmensch, der sich 'nen Film aus dem Netz krallt, kann deswegen nicht strafrechtlich belangt werden. Nur zivilrechtlich können die Verwerter Schadensersatzforderungen gegen einen richten.
Das nurmal so als kleine Info :>