Urkman
Well-known member
Nein, auch jeder 18 jährige/r kann sich die Prozente überschreiben lassen, es spielt auch keine Rolle ob die Verwant sind oder nicht.die prozente zu fahren klappt doch nur wenn es dann tatsächlich auf den großvater angemeldet bleibt und man mitfahrer ist, oder? denn das mit der prozentübernahme steht auch online überall so, dass man sie fahrzeitmäßig erfahren können müsste (sprich Führerscheinbesitz >= Schadensfreie Jahre). Afaik muss man auch als Mitfahrer eingetragen sein bevor übertragen wird (sprich wenn der Großvater Alleinfahrer ist oder nur die Großmutter mit drin steht kann es auch Probleme geben
Allerdings ist der Schadensfreiheitsrabat dann für den "Überträger" selber futsch, sprich, will der selber wieder ein Fahrzeug auf sich zulassen, bzw. Versicherungsnemer sein, fängt dieser wieder bei vollen Beitragssatz an, welcher bei Fahrern mit über drei Jahren Fahrpaxis bei 125% liegt.
Wollte er wieder seine 30% haben, müßte der, dem er einst seinen Rabat übertragen hat, ihm diesen auch wieder übertragen.
Du siehst, dass es fast immer nur Sinn macht, sich diesen Schadensfreiheitsrabat von seinen Opa oder Oma zu holen, die u.U. mit 70-80 Jahren auf das selber fahren verzichten werden.