Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hatte zuvor, unabhängig eine Verwaltungsverordnung gegen Facebook erlassen. Weiterhin verlangt er, dass die Facebook-Nutzer ausdrücklich ihre Zustimmung geben, bevor biometrische Profile dauerhaft gespeichert werden. Das Netzwerk solle zudem auf die Risiken der Gesichtserkennung aufmerksam gemacht werden.

Ein endgültiger Verzicht sei das allerdings nicht, denn der zuständige Facebook-Manager Richard Allan äußerte sich gegenüber der deutschen Presseagentur zuversichtlich, dass die Gesichtserkennung auch legal in Europa angeboten werden kann. Dann soll es eine Wiedereinführung geben, bei der dann das Feature deutliche Kennzeichnungen trägt.

Insgesamt betrachtet die irische Behörde die Entwicklung von Facebook sehr positiv. Das Unternehmen soll fast alle ausgesprochenen Empfehlungen im Sinne vom Datenschutz umgesetzt haben. Nur in einigen kritischen Fällen müsse es noch arbeiten. Dafür setzte die Behörde dem Netzwerk eine Frist von einer Woche.

Kritische Stimmen gibt es dennoch. Die Initiative Europe versus Facebook nannte formelle Beschwerden gegen die irische Behörde. Der Wiener Jura-Student Max Schrems erkannte, dass der Bericht der Behörde nichtssagend sei. “Wir müssen leider zur Kenntnis nehmen, dass in Irland wieder einmal darauf verzichtet wurde, die geltenden Gesetze auf ein großes Technologie-Unternehmen anzuwenden”. “Es ist außerdem ein Bericht, der zu nichts verpflichtet. Die Entscheidungen zu unseren Beschwerden steht noch immer aus.” so Max Schrems.

Quelle: ZDNet