Laut der Verbraucherzentrale sind die meisten Nutzungsbestimmungen der App Stores rechtswidrig. Aufgrund der zu langen Vertragsbedingungen sollen die Verbraucher benachteiligt werden. Insgesamt hat die Verbraucherzentrale zehn Abmahnungen an die Unternehmen versendet. Überprüft wurden der App Store von Apple, der Google Play Store, der Samsung App Store, OVI Store von Nokia und der Microsoft Marketplace. Insgesamt wurden 59 Klauseln beanstandet, wovon 25 auf Google und Apple zurückfielen, 15 auf Nokia und zehn auf Microsoft, so der VZBV (Verbraucherzentrale Bundesverband).

Die Unternehmen agieren weltweit, doch ignorieren sie leider allzu oft deutsche Verbraucherschutzvorschriften"-, sagte Helke Heisemann-Peuser, Referatsleiterin für Rechtsschutz beim VZBV. Bei iTunes, Google Play und dem OVI Store werden personenbezogene Daten erfasst, ausgewertet und weiterverarbeitet, ohne dass Nutzer darüber Bescheid wissen. Das Problem liegt in den Vertragsbestimmungen, welche eine Kontrolle über die Daten nicht zulassen.

Auch die Länge der Vertragsbedingungen ist kritisiert worden. Der App Store von Apple umfasst beispielsweise eine 21 DIN-A4-Seiten lange Vertragsbedingung, welche keine Nummerierung besitzt und in der Schriftgröße 9 verfasst worden sei. Auch inhaltlich wurde viel bemängelt. So ist der Inhalt oft nicht verständlich oder schränken Widerrufs-, Kündigungs-, und Gewährleistungsansprüche der Verbraucher ein. Google verwendet zudem noch unklare Begriffe wie „möglicherweise“ oder „unter Umständen“.

Erste Erfolge sind bereits zu erkennen: Microsoft und Nokia haben bereits ein Impressum hinzugefügt. Dies fehlte laut VZBV, sodass Kunden keine Möglichkeit hatten, sich zu beschweren. Microsoft und Nokia haben zudem eine vollständige Unterlassungserklärung abgegeben. Gegen Google und Apple wurde von der VZBV Klage eingereicht.

Quelle: ZEIT ONLINE