Wie sieht das mit der Garantie aus

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Moin..

Ich hab n OCZ Revo Drive 120GB:

Nun ist die 2. nach relativ kurzer Zeit, also wenigen Monaten kaputt gegangen.. Das erste mal wars der RAID Controller, was nun ist, weiss ich nicht.
Geht jedenfalls nicht mehr.

Auch die Performance war nicht wirklich gut.
Garantie habe ich noch..

Ich könnte also das Stück zurückschicken und würde ne neue bekommen.
Ich habe aber auf sowas keinen Bock mehr.

Kann ich nun auch diese einsenden und mein Geld zurück bekommen? Oder ist das Shop anghängig geregelt?
Kann ich ein anderes vergleichbares Produkt vordern?
Oder wäre das alles nur GoodWill vom jeweiligen Shop?
 
Also zunächst einmal mußt du 2 Dinge auseinander halten:

1. Garantie
2. Gewährleistung

Ein "Geld zurück" ist nur im Zuge der Geltendmachung der Gewährleistung möglich.
Voraussetzungen sind:

1. Der Fehler lag bereits beim Kauf vor.
2. Der Händler hatte 2mal die Möglichkeit der Nachbesserung.
3. Es lag in beiden Fällen exakt der selbe Fehler vor.

War der Defekt in beiden Fällen zurück zu führen auf unterschiedliche Ursachen, hast du Pech.

Wenn der Defekt nach 6 Monaten nach Kaufabschluss eintraf, musst du Beweisen das dieser bereits ab Kauf bestand, (Beweißlastumkehr) was fast immer unmöglich ist.

Denk dran: Die Einhaltung der ges. ger. Gewährleistung machst du immer gegnüber dem Händler geltend NICHT gegen den Hersteller.

Garantie hingegen ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Dieser kann die Regeln dafür komplett selber festlegen, was bspw. bedeuten kann, das er sich das Recht einräumt, soviel Reparaturversuche durchzuführen wie er gern will...

Garantie machst du immer gegenüber dem Hersteller geltend.
 
Nein, es ist nicht das selbe Problem.
Und der Kauf des Produktes liegt schon ne weile zurück. Ich glaube länger wie 6 Monate. Wurde erst einmal ausgetauscht.

Somit habe ich kein Recht darauf, ein anderes Produkt einzufordern oder?
 
Ein anderes Gerät einzufordern hieße auf juristendeutsch "Wandlung".
Diese existiert nach deutschem Recht seit dem Jahr 2000 nicht mehr.

Da der Herd des Defekts ein anderer als beim ersten mal war, hat der Händler nun wiederum das Recht einer Nachbesserung.

Tut mir leid aber so ist das nun mal...:(

PS: Ich bin seit nunmehr 6 Jahren praktizierender Jurist, zwar nicht im Verbraucherrecht aber das weiß ich noch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bin zwar in der Schweiz wohnhaft, wird da aber wohl nicht viel anders sein.
Naja.. Dann ist das halt so..
Gut, ich kann die ja noch als Defekt einsenden, ersatz erhalten und dann die neue SSD verkaufen und mir eine andere holen..
 

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