RDP und normale Logins per E-Mail bescheid gebe

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Hallo,

wir haben ein Arbeitsplatzrechner. Manchmal loggen sich die Benutzer über Vorort ein oder verwenden alternativ Microsoft-Remote-Desktop von zu Hause aus. Wir würden gern jedes mal eine E-Mail erhalten sobald sich jemand loggt, Es sollte in der E-Mail angegeben werden, wann sich jemand einloggt und Vorort oder RDP.

Info: SMTP Server haben wir selber, so dass wir den Mailversand problemlos realisieren können....


Mit freundlichen Grüssen
Serkan Gormus
 
Wann welcher Nutzer einen Login auf einem Rechner durchführt, wird in der Ereignisanzeige des Rechners protokolliert.
Windows-Protokolle -> Sicherheit liefert sämtliche An- und Abmeldungen, allerdings auch von Systemdiensten.
Anwendungs- und Dienstprotokolle -> Microsoft -> Windows -> TerminalServices-RemoteConnectionManager liefert hingegen die RDP-Verbindungen, wobei hier durchaus auch Systemdienste enthalten sein können.

Muss nur ein Dienst permanent diese passenden Einträge auswerten und bei Übereinstimmung mit den definierten Werten ein entsprechendes Event auslösen.

Einfacher: Beim Anmelden eines Users am PC (dabei ist es dann irrelevant ob direkt vor Ort oder per RDP) ein Login-Script ausführen lassen, welches die gewünschte Mail direkt versendet. Dazu gibt es bereits im Netz Beispiele als VBScript. (z.B. zum Suchtext "Email automatisch versenden bei Windows-Anmeldung") Ob die Anmeldung dann vor Ort oder Remote erfolgt ist, kann man anschliessend immer noch aus der Ereignisanzeige entnehmen. Die Anmeldezeit hat man ja in der Mail.

Wenn dieser Rechner Mitglied einer Windows-Domäne (mit entsprechendem Domaincontroller und Active-Directory) ist, macht man den Spass auch nicht auf diesem Rechner, sondern wertet das auf dem Domaincontroller aus. Da kann man dann auch alternative Benachrichtigungen als Email-Versand einrichten und sich ggfs. auch die Archivierung von solchen Mails (üblicherweise wie alle anderen Unternehmensunterlagen mit entsprechenden Aufbewahrungsfristen) schenken.

Wozu diese Mailaktion notwendig ist und ob sich das mit rechtlichen Aspekten deckt (Arbeitnehmerüberwachung/BDSG etc.) will ich gar nicht beurteilen. Das muss im konkreten Anwendungsfall selbst entschieden werden.
 

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