Microsoft_sign_closeup - Derrick Coetzee

Immer wieder tauchen frühe Vorabversionen des Microsoft-Betriebssystems im Netz auf, zuletzt beim "Feature Pack" für Windows 8.1. Dem Konzern aus Redmond ist das ein Dorn im Auge, doch in der Nacht auf gestern konnte man einen ersten Erfolg verbuchen. So hat das Unternehmen einem Leaker, dabei handelt es sich um einen ehemaligen Microsoft-Mitarbeiter, dingfest machen können, in dem man sein Hotmail-Konto (Outlook.com) durchforstet hat. Doch nicht nur der Account des Arbeitnehmers wurde durchsucht, auch das Konto eines Nutzers, dem immer wieder Informationen zu zukünftigen Windows-Versionen, ganze Builds und sogar eine Kopie des Entwickler-Kits zugespielt worden ist.

Doch ist das ein Grund, sich ohne Genehmigung Zugriff auf ein E-Mail-Konto zu verschaffen? Man habe zwar vorab keine richterliche Anordnung erwirkt, allerdings eine rechtliche Prüfung durch Anwälte vornehmen lassen, so Microsoft. Wie das Redmonder-Unternehmen in einer Stellungnahme, die an US-Medien verschickt wurde, erklärt, handelt es sich bei der Durchsuchung um einen Einzelfall, obwohl man eigentlich das Recht auf diese "Selbstdurchsuchung" habe. Eine entsprechende Passage steht in den Nutzungsbedingungen der Web-Services:

Sie erklären sich ausdrücklich einverstanden und stimmen zu, dass Microsoft berechtigt ist, auf Informationen, die mit Ihrer Verwendung der Dienste in Verbindung stehen, zuzugreifen und diese offenzulegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, ihre persönlichen Informationen und Inhalte, oder Informationen, die Microsoft durch Ihre Verwendung der Dienste über Sie erfasst (z. B. IP-Adressen oder andere Informationen von Dritten), wenn Microsoft in gutem Glauben entscheidet, dass dies notwendig ist: (a) um anwendbare Gesetze einzuhalten oder auf ein Gerichtsverfahren zu reagieren; (b) um diesen Vertrag durchzusetzen oder die Rechte oder das Eigentum von Microsoft oder unseren Kunden zu schützen; oder (c) um Schäden am Leben oder Körper einer Person abzuwenden.

Immerhin hat Microsoft nun angekündigt, neue Regelungen einzuführen, um auf User-Konten zugreifen zu können. So soll das Unterfangen nicht nur durch ein internes Anwaltsteam, sondern auch, als Absicherung, von einem ehemaligen US-Bundesrichter abgesegnet werden. Gibt dieser sein okay, soll die Durchsuchung der E-Mail-Konten erfolgen dürfen. Wie John Frank, stellvertretender Chefanwalt bei Microsoft erklärt, würden Gerichte ohnehin keine richterlichen Anordnung herausgeben, wenn es um die Durchsuchung eines selbst betriebenen Dienstes geht.