Laut eigenen Aussagen stehe man derzeit kurz vor der offiziellen Gründung und will Anfang 2013 einen Antrag als Verwertungsgesellschaft bei dem Deutschen Patent- und Markenamt einreichen, das für diesen Sektor zuständig ist. Bis dahin ist man noch auf der Suche nach Künstlern, die angeben nach der Zulassung dieser Gesellschaft beizutreten, um die Gründung zu unterstützen.

Als neue Verwertungsgesellschaft will man zahlreiche Kritikpunkte der GEMA aufgreifen und besser machen. So sollen nicht automatisch alle Werke eines Künstlers erfasst werden, stattdessen kann dieser selbst entscheiden, für welche Titel die C3S die Verwertung übernimmt. So behält er selbst die volle Kontrolle und kann nachträglich eine andere Lizenz für einen Titel festlegen oder die Titel ohne Probleme auf der eigenen Website hochladen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Wahl der Lizenzen: Hier sollen sich Künstler auch für freie Lizenzen wie die "Creative Commons" (CC) entscheiden können, was die nichtkommerzielle Verbreitung des Werkes im Internet erlaubt, während die C3S bei der kommerziellen Nutzung in Clubs oder als Filmmusik die Eintreibung der Tantiemen übernimmt. Zusätzlich sollen alle Mitglieder die gleichen Stimmrechte erhalten und auch Mitgliedsgebühren werden erst fällig, wenn ein Künstler bei den Auszahlungen einen bestimmten Mindestbetrag erreicht. Schlussendlich kommen noch die Nutzung moderner Technologien für die Meldung genutzter Titel und einfache Tarifstrukturen hinzu, was die C3S attraktiver gegenüber der GEMA gestalten soll.

So lässt sich derzeit nur hoffen, dass die Gründung der Cultural Commons Collecting Society ohne Probleme verläuft und sie auch genug Unterstützer findet. Zukünftig will man auch Niederlassungen in anderen europäischen Ländern gründen wollen, um ein einheitliches Lizenzierungsmodell anbieten zu können. Inzwischen hat die Petition für die Aufhebung der "GEMA-Vermutung" die wichtige Schwelle von 50.000 Unterschriften überschritten (genauer 62.842 Unterschriften), was bedeutet, dass sie öffentlich in einer Sitzung des Petitionsausschusses des Bundestags diskutiert werden muss - immerhin.

Quelle: C3S, Bundestag