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Apple erreicht Verkaufsstopp des Samsung Galaxy Nexus

Der Patentkrieg zwischen Apple und dem Rest der Welt ist in den Augen der meisten Kunden mittlerweile nur noch ärgerlich und behindert neue Geräte und Innovationen. Ein US-Gericht in Kalifornien hat nun auf die Forderung von Apple  einen Verkaufsstopp des Samsung Galaxy Nexus durchgesetzt. Richterin Lucy Koh hatte schon vor wenigen Wochen über ein Verkaufsverbot des Samsung Galaxy 10.1 Tab entschieden, was sich ebenfalls positiv für Apple auswirkt. Zwar kann das Verkaufsverbot noch nicht in Kraft treten, da Samsung Einspruch eingelegt hat, dennoch dürfte dies für Apple ein wichtiger Etappensieg über einen freien Smartphone Markt sein.

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Apple wirft Samsung die Verletzung von vier Patenten vor, die bei dem Nexusgerät eigentlich Google anzulasten wären. Genau genommen geht es um die „Slide-to-unlock“ Funktion sowie die einheitliche Suche über mehrere Prozesse hinweg. Diese patentierte Suchfunktion kommt ebenfalls bei Samsungs Kopie der „Siri“ Sprachsteuerung namens „S-Voice“ zum Einsatz, welche man unter anderem im Flaggschiff Galaxy S3 einsetzt. Das vierte und letzte Patent dessen Verletzung man Samsung vorwirft, betrifft die Autovervollständigung im Browser und diversen Textanwendungen.

Aktienwert von Apple bedroht
Apple konnte gegenüber dem Gericht glaubhaft darstellen, das sowohl  der Verkauf des Galaxy Nexus als auch das Galaxy Tab 10.1 dem Aktienwert von Apple ernsthaften und langfristigen Schaden einbringen würde. Dies veranlasste das Gericht schließlich dazu, den geforderten Verkaufstopp durchzusetzen. Bis zum 2. Juli hat Samsung Zeit gegen das laufende Verfahren Einspruch zu erheben, wovon man auch Gebrauch machen werde, so Samsung. Besonders dreist an dieser Forderung ist die Argumentation mit dem Aktienkurs, welcher letztendlich über Technologiepatente entschieden wird. Ginge es dem Gericht um einen freien Markt, so dürfte keinerder Verkaufsstopps durchgesetzt werden.

Sicherlich sollte geistiges Eigentum geschützt werden, jedoch stellt sich die Frage, ob Patente wie Apple sie reihenweise angemeldet hat, wie etwa „ein rechteckiges Gerät mit Toucheingaben“ , „Slide-to-unlock“, oder „Suchanfragen über mehrere Anwendungen hinweg“ möglich sein dürften. Würden die US-Gerichte solche oder ähnliche Patentanträge ablehnen, wäre dies sicherlich förderlich für die Konkurrenz, die bekanntlich das Geschäft belebt und Innovation fördert.

Quelle: VR-Zone


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