Gut, die war ihm bekannt.
Käufer und Verkäufer haben den Fehler gemacht, keinen festen Zeitpunkt für die 2. Rate zu vereinbaren, wenn ich das alles korrekt mitgeschnitten habe.
Von daher kann der Käufer keine Anzeige wegen Betrugs stellen, schon garnicht nach erst einem Monat.
Dass du, Saskiablackwhite, da nun mit hineingeraten bist, ist natürlich sehr bedauerlich, du hast ja mit dem Vertrag an sich und der Sache überhaupt nichts zu tun.
Kurz zur Verleumdung : StGB §187 :
"Wider besseres Wissen"... das ist natürlich unabhängig von dem ganzen Verkaufsfall zu betrachten. Nein, smart und nobel war das nicht, deine Chefin zu kontaktieren, keinesfalls. Aber ob da Aussicht bestünde, dass ein Richter das, was du als Ehrverletzung empfindest, als Verleumdung ansehen könnte, ich weiß es nicht.
Die Absicht des Anrufers bestand ja nicht beweisbar vorsätzlich darin, dich herabzuwürdigen.
Den Rest habe ich ja schon erklärt. Der Anrufer hat sich nicht des Betrugs schuldig gemacht, da er keinen Vermögensvorteil durch seine Behauptung, er sei von einer Inkassofirma, erlangt hat oder dies beabsichtigte.
Strafbar gemacht (nach Datenschutzgesetz) hat sich eindeutig deine Chefin,
sehr eindeutig sogar. Sie hätte niemals am Telefon oder auf schriftliche Anfrage irgendwelche Daten über dich herausgeben dürfen.
Dies wäre die einzige Anzeige, die wohl strafrechtlich verfolgt werden würde, nur würde dich eine solche Aktion mehr schädigen (beruflich) als alles andere. Deine Chefin natürlich auch. Würde ich nicht machen.
Also, lasst doch bitte alle(!) mal die Polizei da raus, wenn ihr euch mit Anzeigen bombardiert, die von beiden Seiten völlig sinnlos sind und eh eingestellt werden (denn keiner der Vorwürfe ist rechlich gesehen berechtigt) gibt das nur noch mehr böses Blut und niemand hat effektiv etwas davon.
Nehmt (Käufer/Verkäufer) Kontakt auf, beziehungsweise bring du, saskiablackwhite, den Käufer dazu, sich mal bei dem Verkäufer zu melden.
Auslandsaufenthalt ist da auch kein Hindernis in unseren modernen Zeiten...
Dann einigt euch über die Zahlung und dann ist die Sache doch auch gegessen. Alles andere bringt euch allen nur noch mehr Ärger ein als ihr ohnehin schon habt.
Dumm gelaufen...hoffentlich findet ihr eine gute Lösung.
Und dabei wenns geht gleich an der Ausdrucksweise tüfteln, verärgert zu sein rchtfertigt nicht sich daneben zu benehmen (und das betrifft alle Beteiligten).
Mich auch ? ^^