Das Thema ist zeimlich komplex, und niemand wird dir hier an dieser Stelle vollständige Informationen geben können.
Nur so ein paar Dinge:
Ab wann brauchst du einen Gewerbeschein?
Es gibt keine(!!!) Grenze von Einkommen, die du haben darfst, bevor eine (Verkaufs/Dienstleistungs) Tätigkeit ein Gewerbe ist. Das wird anders definiert.
Einen Gewerbeschein brauchst du, wenn du ein Gewerbe betreibst, also eine
auf Dauer angelegte, legale und selbständige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht, die nicht freier Beruf, Verwaltung eigenen Vermögens oder Urproduktion ist.
Zwei Punkte sind hier wichtig:
1. Die Regelmäßigkeit des Verkaufs
2. Die Gewinnabsicht
Das bedeutet, wenn du wiederholt Sachen einkaufst und diese anschließend dann mit Gewinnabsicht verkaufst, betreibst du ein Gewerbe. Auch auf Ebay, das macht keinen Unterschied.
Das ist dann kein(!) Privatverkauf mehr.
Hier gibt es aber Unterschiede:
a) Besteht
keine Gewinnabsicht und gibt es de facto auch
keinen Gewinn, beurteilt das Finanzamt das als "Hobby" bzw. "Liebhaberei". Das ist weder anmeldungs- noch steuerpflichtig.
b) Kleingewerbe. Um ein Kleingewerbe handelt es sich, wenn man weniger als 17.500€ Gewinn macht. Über die Vorteile kannst du dich hier informieren (stark vereinfachte Buchführung z.b.) :
Hinterziehst du durch entsprechende Tätigkeit mit gleichzeitiger Nichtanmeldung und Nichtzahlung
Steuern (Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer (letztere erst ab 24.500 Euro im Jahr)), machst du dich strafbar und kannst dafür auch mit 14 nach Jugendstrafrecht zur Rechenschaft gezogen werden.
Betreibst du eine Website mit Verkaufsabsicht, dann musst du ein Gewerbe angemeldet haben und im Impressum muss(!) dein Name stehen. Andernfalls kannst du mit horrenden Gebühren abgemahnt werden. Kein Scherz, es gibt Anwälte, die sich auf sowas spezialisiert haben und gezielt danach suchen.
Kannst du einen Gewerbeschein bekommen?
Jein. Weil erst 14. Da stehen, neben deiner bedingten Geschäftsfähigkeit, noch andere Hürden im Weg, siehe §112 BGB. Du brauchst dazu die Zustimmung des Familiengerichtes, welches dir für solche Geschäfte die uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit bescheinigt. Die Erlaubnis deiner Eltern reicht NICHT aus.
Ein Gewerbeschein kostet eine einmmalige Gebühr, die sich nach deinem Wohnort richtet. Die Beträge sind verschieden, liegen so um die 20-70 Euro.
Hoffe, ein wenig geholfen haben zu können.
Sei sehr vorsichtig, insbesondere mit öffentlichem Anbieten (Internet). Das kann schnell nach hinten losgehen, wenn eine dauerhafte Gewinnabsicht unterstellt werden kann.