Rechtsproblem: Anzeige wegen Sonnenbrille(30€) möglich?

New member
Hey,
gibt ja einige Leute die sich hier mit Rechtsfragen auskennen...
Also: Ich war gestern mit ein paar Kumpels an einem See bei uns in der Nähe, und wir hatten alle ganz gut was getrunken. Am See habe ich dann eine alte Freundin getroffen und wir sind ein bisschen durch die Gegend gelaufen, auf jeden Fall, hat sie ihr Handy rausgeholt, um mir ihre Nummer zu geben. In dem Moment kam ihr Cousin, und hat ihr ihr Handy weggenommen, und ist damit weggelaufen...

Am Anfang findet man sowas ja ganz lustig, aber er hat auch nach mehreren Aufforderungen durch sie und mich hat er ihr Handy nicht wieder raus gerückt. Ich hab ihm dann seine Sonnenbrille von der Nase genommen und ihm vorgeschlagen die Brille gegen das Handy zu tauschen. Von ihm kam nur: "Gib mir meine Brille wieder, Digga" und ich habe ihm nochmal vorgeschlagen zu tauschen, hab seine Brille aber behalten.

Er hat mich ins Gesicht geschlagen und aus Wut, und weil ich ihm keine Ballern wollte weil er nen Kopf kleiner war als ich, hab ich seine Brille weggeworfen und bin draufgetreten. Er ist sofort hingestürzt, hat das Handy meiner Freundin weggeworfen und hat probiert mich noch mehrmals ins Gesicht geschlagen, teilweise erfolgreich, und mich aufgefordert ihm 30€ für die Brille zu geben was ich natürlich nicht tat.

Ich wollte dann mit der Freundin wieder weggehen, sie hat ihr Handy gefunden, und es war auch noch voll funktionsfähig. Kurz danach kam ihr Cousin, mit seinem Kumpel wieder an, ein 2,10m Schrank dem die Brille gehörte, was ich nicht wusste. Sein Kumpel hat mich dann auch noch mal aufgefordert ihm 30€ zu geben, was ich wieder nicht gemacht hab. Ihr Cousin hat dann noch ein paar Mal versucht mich zu schlagen, erfolglos.

Auf jeden Fall kamen dann noch zwei Polizisten die auf Streife waren, und haben vorgeschlagen alles Morgen zu regeln wenn wir wieder nüchtern seien. Der Cousin und sein Kumpel ist dann auch wieder abgezogen, und ich bin mit meiner Freundin zu meinen Leuten zurück.

Auf jeden Fall, bekomme ich heute in einer Community die wieder die Aufforderung 30€ zu bezahlen, falls ich keine Anzeige haben möchte.
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kurz danach noch die:
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Ich habe dan geantwortet:

Hey,
wenns deine Brille war, tuts mir leid dann hats den Falschen getroffen, ich werde nichts bezahlen, für eine Anzeige fehlen dir die Beweise. Falls es zu einer Anklage kommen sollte, wird das wegwerfen der Brille als Handeln im Affekt ausgelegt, beruhend darauf dass er mich ins Gesicht geschlagen hat. In dem Fall käme es zu einer Anklage wegen Körperverletzung gegen dich oder deinen Kumpel. Und ob ihr "wegen sonem scheiß" eine Anzeige bekommen möchtet ist fraglich. Weitere Anschuldigungen richtest du bitte per E-Mail direkt an meinen Anwalt: *****@***.de

MfG

Kann er wegen 30€ überhaupt eine Anzeige stellen? Ich bin mir sicher dass er keine Zeugen hat, den noch nichtmal meine Freundin die direkt neben mir stand hat gesehen was genau passiert ist.
Könnte ich falls er mich anzeigen sollte, das zerstören der Brille als Handeln im Affekt auslegen da er mich ins Gesicht geschlagen hat? Soll ich eine Anzeige wegen Körperverletzung stellen?
Übernimmt meine Haftpflicht den Schaden an seiner Brille?(Was ich eigentlich gar nicht einsehe)

Ich hoffe jemand macht sich die Mühe und liest sich den ganzen Kram durch, und kann mir ein wenig helfen.
 
Hallo.

1.
Sicher kann er dich wegen Sachbeschädigung anzeigen, aber klar doch. Das ist das Eine, der strafrechtliche Aspekt.
Der Wert des Gegenstandes spielt überhaupt keine Rolle, ob das ein Ring aus dem Kaugummiautomaten für 50c ist oder ein €100.000-Benz.
Theoretisch ist das strafrechtlich völlig gleich zu betrachten, wenn es wohl auch in der strafrechtlichen Verfolgung dann wieder ganz anders aussieht.

Der entsprechende § im StGB :


2.
Davon getrennt musst du den Schadenersatz sehen. Der nämlich interessiert die Strafverfolgung überhaupt nicht.
Schadenersatz wird zivilrechtlich durch das BGB geregelt und muss demzufolge (neben der strafrechtlichen Anzeige bzw. Verfolgung) in einem Zivilrechtsprozess durchgesetzt werden.

Der entsprechende Abschnitt des BGB, beginnend mit dem Deliktsrecht in §823 BGB :


3.
Völlig losgelöst von den anderen Fällen ist deine Schädigung und dein Anspruch zu sehen.
Es ist egal, WAS du WARUM und WESHALB getan hast. Gegenteilige Aufrechnungen "Der hat aber DAS und DAS und DESWEGEN habe ich..." sind Kindergarten und können höchsten im Verfahren selbst vom Richter mit in die Entscheidung einbezogen werden.

Deine Freundin ist bestohlen worden = Diebstahl. ->
Du bist geschlagen worden = Körperverletzung. ->

Das wiegt alles ein bisschen stärker als die einfache Zerstörung einer Brille im Wert von €30... theoretisch (auch wenn es NIEMALS dazu kommen würde, weil die Schwere der Tat nicht sonderlich hoch war) ist für den Dieb/Schläger eine Gesamtstrafe von 10 Jahren Knast (5/5 pro Fall) möglich

Sehr gut war, dass du ihn nicht zurückgeschlagen hast, obwohl das dann wohl Notwehr gewesen wäre.

Ich schlage vor, du machst denen den Sachverhalt mal klar.
Einigt euch ausserhalb der rechtlichen Möglichkeiten, das ist doch alles Kinderei... von denen.

Dealt einfach ab: Der Besitzer der Brille soll sich seine €30 von dem Schläger wiederholen. Zeigen der Schläger oder der Eigentümer der Brille dich an (obwohl der Schläger das ja eigentlich garnicht kann. Er ist ja nicht Eigentümer der Brille!), zeigst du den Schläger wegen Diebstahl/KV an.

Da die Typen aufgrund ihrer Rechtschreibung nicht die Hellsten zu sein scheinen, wäre dies ne Möglichkeit, ihnen das begreiflich zu machen.


Ihr habt alle (rechtlich gesehen) Straftaten begangen, das ist korrekt.


p.s. : Dass die Polizei "Zeuge" ist, ist gelogen. Die waren ja nicht dabei, als es zu den Straftaten kam, sondern erst hinterher, wie ich das verstanden habe. Von daher ist's Unsinn zu behaupten, dass sie Zeugen der Taten sein könnten. Der Typ will dich nur unter Druck setzen mit solchen Sprüchen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wow, danke dass ist ja ne ganze Menge! Mein Anwalt hätte mir nicht besser helfen können! Ich schlag denen erstmal deinen Lösungsvorschlag vor, ich hoffe das sie darauf eingehen, auch wenn ich es nicht glaube.

Wegen Körperverletzung kann ich ihn ja auf jeden Fall anzeigen, aber wäre es auch möglich ihn wegen Diebstahl anzuzeigen auch wenn sich meine Freundin dazu vor Gericht nicht äußern würde, um Familienstreitigkeiten zu verhindern? Schließlich wurde ich ja nicht beklaut...
 
Upsi.
Stimmt, ich denke, das müsste sie als Geschädigte machen. Soweit ich weiß, kann zwar durchaus grundsätzlich jeder Anzeige erstatten, bei Antragsdelikten (also solche, die nicht automatisch aus Staatsinteresse heraus vorfolgt werden) muss es jedoch der Geschädigte tun.

Und da hakt es bei mir ein bisschen. Glaube, Körperverletzung und Diebstahl sind beide, wie häufiges Schwarzfahren z.B., ein "relatives Antragsdelikt". D.h., es muss eine Anzeige erstattet werden und der Staatsanwalt entscheidet dann, ob der Staat ein eigenes Interesse an der Verfolgung hat.

Nochwas zu den Polizisten: die haben ja gut ihren Job gemacht. Erkannt, dass ihr besoffen wart und auf die Deeskalationsschiene.



Es gibt da jedenfalls verschiedene Konflikte. Einmal Eigentümer gegen dich, einmal Schläger gegen dich, einmal Schläger gegen deine Freundin.

So gesehen hat zwar der Eigentümer der Brille rein rechtlich etwas gegen dich in der Hand (insofern er beweisen kann, dass du die Brille zerlegt hast), du aber nicht gegen ihn.
Während wiederum der Schläger rechtlich nichts gegen dich ausrichten kann, er ist ja nicht der Eigentümer sondern höchsten Leihnehmer der Brille gewesen. Andererseits hat er dir gegenüber diese beiden Delikte begangen.

Ich hoffe für dich, dass ihr euch einigen könnt, blöde genug ist die Situation schon irgendwie. Würde es auch, wenn sie sich einer Einigung verweigern, es drauf ankommen lassen ob du wegen dieser Bagatelle angezeigt wirst.

Zu den Antragsfristen (bis zu welcher Zeit nach dem Vorfall eine Anzeige gestellt werden kann) schwimme ich ein wenig, müssten aber 3 Monate sein.
 
Meine Güte, immer kommt jeder bei allem direkt mit "Anzeigen".
Grundsätzlich: Anzeigen kann man für fast alles stellen. Ob und wie schnell diese dann eingestellt werden ist eine andere Sache. Als Staatsanwalt, überbeschäftigt wie immer, würde ich mir (sorry) so eine Kinderkacke sofort zu den Akten legen.

Deine Antwort, die du ihm geschickt hast ist übrigens fast genau so lächerlich wie euer Verhalten. Fast jeder Satz ist falsch.

Du hast seine Brille kaputt gemacht, jetzt solltest du das zugeben und das Teil bezahlen, anstatt wie ein kleines Kind "du kannst nichts beweisen, du hast keine zeugen" zu sagen!


edit: @Sala: liest du auch die Paragraphen die du verlinkst? :D Der "Diebstahl" ist beim Handy genau wie bei der Sonnenbrille. Und ich zweifle irgendwie daran, dass das juristisch ein Diebstahl ist, da keine Absicht bestand, die Dinger zu behalten. Und dass du die Höchststrafe (Gefängnis) erwähnst ist, sorry, lächerlich.

Zur Körperverletzung: Bist du verletzt worden? Offenbar nicht. Also wohl kaum eine Körperverletzung, die der Rede wert ist.
Der Alkoholgenuss auf beiden Seiten macht es dann irgendwie nur noch sinnloser.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich zeige nur die Möglichkeiten auf und wie sie rechtlich betrachtet werden (können) mit Bezug auf die entsprechenden §, damit er weiß wie es aussieht, sollten die Typen ihre Drohung wahrmachen.

Besser ist es eben, sich ohne Einschaltung von irgendwelche Behörden zu einigen.

Und, ohja, es gibt auch genug "repektable" Bürger, die ziemlich kindlich sein können bei sowas. Hatte selbst schon einen Clinch (aus VIEL nichtigerem Grund als diesem!) mit einem Anwalt und CDU-Vizevorsitzenden eines Stadtteils, welcher sich dann vor Gericht so lächerlich gemacht hat, dass das Verfahren eingestellt worden ist.
Dass es überhaupt zu einem Verfahren kam lag wohl nur daran, dass er selbst Anwalt war/ist.
 
Deine Antwort, die du ihm geschickt hast ist übrigens fast genau so lächerlich wie euer Verhalten. Fast jeder Satz ist falsch.

Glaub ich dir, hab irgendwas geschrieben dass seriös klingen sollte :D


Zur Körperverletzung: Bist du verletzt worden? Offenbar nicht. Also wohl kaum eine Körperverletzung, die der Rede wert ist.

Verletzt wurde ich im eigentlichen Sinne nicht, hab ein paar Schrammen im Gesicht und ne Beule an der Stirn...


Ich frage mich auch ob er überhaupt was gegen mich hat. Der Typ dem die Brille gehört, lag nähmlich auf einer Decke und hat es nicht gesehen. Laut ihm hat die Polizei mitbekommen dass ich seine Brille zerstört hätte, in dem Fall hätten sie aber auch sehen müssen, das er mich geschlagen hat, und das Handy geklaut hat.
Ich dachte es gäbe sowas wie "Verfahren wegen zu geringem Streitwert eingestellt", zumal es meiner Meinung nach auch Aussage gegen Aussage steht.

Du hast seine Brille kaputt gemacht, jetzt solltest du das zugeben und das Teil bezahlen, anstatt wie ein kleines Kind "du kannst nichts beweisen, du hast keine zeugen" zu sagen!

Ich hab es ihm gegenüber schon gesagt und mich entschuldigt, finde aber dass nicht ich derjenige sein sollte der die Brille zahlt, sondern sein Kumpel, wegen dessem Verhalten dass ganze überhaupt erst geschehen ist. Außerdem hat er keine Quittung, laut ihm kostete die Brille 30€, er kann ja aber auch lügen, und in Wirklichkeit es eine 5€-Brille sein.

Ach ja das kam als Antwort:
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Okay, das mit der Quittung kann ich nachvollziehen. Fordere einen Nachweis, dass die Brille so teuer war. Das ist denke ich dein gutes Recht. Oder biete einen Vergleich an (also weniger als 30€).
Wobei ich bei solchen Nachrichten wie der verlinkten eigentlich die Kommunikation abbrechen würde, man muss sich nicht jede Beleidigung gefallen lassen.
 
Hab ich jetzt gemacht, und er scannt die Quittung ein, und will sie mir per E-Mail schicken. Jetzt hat die Brille angeblich nur noch 14,99€ gekostet. Kann ich ihn irgendwie dazu verpflichten mir den Geldeingang zu melden und dann eine Quittung fordern?

MfG
 
Am Rande sei nachträglich erwähnt dass das BGB angibt man darf sich auf Körperliche Gewalt wehren, wenn in folge dessen eien Sachbeschädigung am vermeindlichen Agressor entsteht ist dies aus eigener Fahrlässigkeit heraus verschuldet und nicht dem Opfer anzurechnen.
 
necromanceruncq.jpg


Bitte was, Xsaver?
Schauen wir mal nach:

§227 BGB Notwehr schrieb:
(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.

(2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Für dich ist also ein "Diebstahl" (ich nenne es mal so) ein Angriff ? ._.

Bin in der Paragraphen-laune. Hier ist der (denke ich) passendere Abschnitt.

§228 BGB Notstand schrieb:
Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich, wenn die Beschädigung oder die Zerstörung zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist und der Schaden nicht außer Verhältnis zu der Gefahr steht. Hat der Handelnde die Gefahr verschuldet, so ist er zum Schadensersatz verpflichtet.
Jetzt erkläre mir, wie man durch Zerstörung der Sonnenbrille Schaden vom entwendeten Handy abwendet :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Verletzt wurde ich im eigentlichen Sinne nicht, hab ein paar Schrammen im Gesicht und ne Beule an der Stirn...

Die Körperverletzung sollte in jedem Fall angezeigt werden!
Mag ja sein das es sich diesmal nur um eine Rauferei mit Schrammen handelt.
Jedoch sollte bedacht werden, das der Aggressor aus einem völlig nichtigen Grund sofort zu körperlicher Gewalt eskaliert hat. Wenn er diesmal davon kommt, mutmaße ich, das es sein nächstes Opfer schlimmer treffen könnte. Hier sollte in jedem Fall präventiv gehandelt werden. Je nach Alter des Angreifers kann zumindest das Hinzuziehen der Eltern in Betracht gezogen werden.

Ansonsten kann ich zu den zitierten Antworten Deiner Gegenseite nur sagen, seeehr niedriges Niveau! Lass dich nicht darauf runter ziehen!

Meine Einschätzung:
Ja, strafrechtlich wird die Sache nicht relevant sein, bzw. verläuft im Sande.
Zivilrechtlich muss man immer vorsichtig sein, sollte es jedoch soweit kommen, wird euch jedoch der zuständige Richter/-in heftig auslachen und zu einem Vergleich hinaus komplimentieren;)

Ansonsten echt lustig (sorry:)) und halt uns auf dem Laufenden!!!
 
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Bitte was, Xsaver?
Schauen wir mal nach:


Für dich ist also ein "Diebstahl" (ich nenne es mal so) ein Angriff ? ._.

Bin in der Paragraphen-laune. Hier ist der (denke ich) passendere Abschnitt.


Jetzt erkläre mir, wie man durch Zerstörung der Sonnenbrille Schaden vom entwendeten Handy abwendet :D

Nun das ist ganz simpel um nun nicht vom BGB zum StGB zu wechseln fasse ich kurz zusammen: Die zerstörte Brille ist ne recht simpel erledigte Sache, dass Handy schlichtweg ist ne andere Geschichte. Der Diebstahl kann durchaus als Angriff auf die persönlichen Besitztümer des Eigentümers formuliert werden - dazu meine ich gibt es ein Urteil vom Kölner Gericht aus 2005 (?) welches das beschreibt.

Somit stecken wir in ner eher "bescheidenen" Situation :p
 
Die Körperverletzung sollte in jedem Fall angezeigt werden!
Mag ja sein das es sich diesmal nur um eine Rauferei mit Schrammen handelt.
Jedoch sollte bedacht werden, das der Aggressor aus einem völlig nichtigen Grund sofort zu körperlicher Gewalt eskaliert hat. Wenn er diesmal davon kommt, mutmaße ich, das es sein nächstes Opfer schlimmer treffen könnte. Hier sollte in jedem Fall präventiv gehandelt werden. Je nach Alter des Angreifers kann zumindest das Hinzuziehen der Eltern in Betracht gezogen werden.
Törööööhhhhh! :D Alkoholgenuss auf beiden Seiten, mir tut der Polizist leid, der da eine Anzeige aufnehmen muss und das niederschreibt. Das wandert beim Staatsanwalt direkt weiter in Ablage P.

Der Diebstahl kann durchaus als Angriff auf die persönlichen Besitztümer des Eigentümers formuliert werden - dazu meine ich gibt es ein Urteil vom Kölner Gericht aus 2005 (?) welches das beschreibt.
Das Urteil würde ich gerne mal sehen. Und weiter gilt:
Jetzt erkläre mir, wie man durch Zerstörung der Sonnenbrille Schaden vom entwendeten Handy abwendet
Denn selbst gegeben, die Situation hätte als Notstand gegolten, wäre eine angemessene Reaktion (um, dem Gesetzestext zu folgen: "Die drohende Gefahr vom Handy abzuwenden") maximal gewesen, die Sonnenbrille einzubehalten, bis das Eigentum zurückgegeben wird. Es zu zerstören, ist in jedem Fall mutwillig und von keinem Notwehr/hilfe/stands-Paragraphen in Deutschland gedeckt.

Zum Unterschied BGB/StGB:
Es geht doch im Thread selbst hypothetisch nur um Schadensersatz ("VERKLAGEN!!!!!!1111"). StGB kann hier also (Gott sei Dank) ignoriert werden.


ich zitiere gleich nochmal :D
ch war gestern mit ein paar Kumpels an einem See bei uns in der Nähe, und wir hatten alle ganz gut was getrunken
Das liest sich nicht nach Deeskalation ;)
Ein tätlicher Angriff auf unseren OP war sicher nicht schön. Aber das ganze ist so verworren, mit zehn Leuten, die elf Geschichten erzählen würden, dass man sich selbst das Überlegen zur Anzeige sparen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Törööööhhhhh! :D Alkoholgenuss auf beiden Seiten, mir tut der Polizist leid, der da eine Anzeige aufnehmen muss und das niederschreibt. Das wandert beim Staatsanwalt direkt weiter in Ablage P.

Jo Alex:) Alkohol ist eine super Ausrede für gewaltbereite Menschen...
Wollte auch nicht darauf hinaus. Wie der Rechtsstaat das nun endgültig bewertet ist mir relativ, habe meine Einschätzung dazu bereits abgegeben.
 
ich wills ja nicht schönreden...aber in so einer Situation ruft man entweder die Polizei und hat dann gleich deren Aussagen auf der eigenen Seite, oder löst es bewusst ohne die.
 
Ihr seit ein paar Leichengräber ;)

Wollte den Schaden meiner Versicherung melden, und hab dem Typ geschrieben, dass er mir ne Quittung o.ä. schicken soll, daraufhin hat er mich dann 2 Wochen vertröstet, und meinte dann das er noch mal mit seinem Kumpel geredet hätte, und er ihm die Sonnenbrille dann bezahlt hätte. Naja, was solls.
 
30 € sind Peanuts. Dafür wird die Polizei wahrscheinlich nicht das Ermitteln anfangen.
 
Euch ist aber schon klar, dass diese "Beratung" -wovon nach dem ich den Threat mal überflogen habe- ohnehin ca.85 % nonsens ist, (kurzer Exkurs: ist der Cousin unterhalb des 14. Lebensjahres ist er ohnehin "aus dem Schneider" BGB AT) sagen wir mal höchst fragwürdig ist, es sei denn, die Teilnehmer sind ausgebildete Volljuristen/ legitimierte Verbraucherzentrale (denn nur die dürfen eine Rechtsberatung vornehmen) und ich kenne ehrlich gesagt keinen Kollegen, der das tun würde, ohne das RVG heranzuziehen (honorierung der Beratung) denn davon leben wir schließlich.

Bei Notwehr gilt übrigens wie immer, -so auch hier- der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit...

Begriffe wie Besitzer / Eigentümer / Eigenbesitzer, sollten nicht ihrer Bedeutung beraubt /vertauscht werden...

Also beim nächsten Mal den Threatersteller freundlich darauf hinweisen, dass Rechtsberatung hier nicht möglich/erlaubt ist...
 
Zuletzt bearbeitet:
Womit sich ein weiterer Volljurist eingefunden hat, was? :D

kurzer Exkurs: ist der Cousin unterhalb des 14. Lebensjahres ist er ohnehin "aus dem Schneider" BGB AT
Siehst du Text, der für die anderen unsichtbar ist? Wo steht das Alter der Beteiligten?

usgebildete Volljuristen/ legitimierte Verbraucherzentrale (denn nur die dürfen eine Rechtsberatung vornehmen)

Solange hier niemand ein Honorar verlangt, darf jeder seine Meinung zu so ziemlich jedem Thema sagen.

Bei Notwehr gilt übrigens wie immer, -so auch hier- der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit...
Darauf wurde im Thread hingewiesen.

Begriffe wie Besitzer / Eigentümer / Eigenbesitzer, sollten nicht ihrer Bedeutung beraubt /vertauscht werden...
Wo ist das in OPs Problem von Bedeutung? Genau, ist es nicht.
 

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