Naturschutzgebiet - Gesetzeslage

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Hallo Community,

wir sind im Besitz eines Grundstückes in einem Naturschutzgebiet, auf dem eine kleine Hütte/Haus steht und zu dem ein kleiner See gehört. Vom Anfang des Naturschutzgebiets bis zum Grundstück sind es allerdings ca. 1km. Wenn wir nun z.B. den Rasen mähen wollen, Irgendetwas reparieren müssen, zwei Kisten Bier bringen müssen (etc.), müssen wir natürlich mit dem Auto hinfahren. Nun ist das Autofahren auf der Straße in diesem Gebiet nur Landwirtschaftlichen Fahrzeugen vorbehalten. Dürfen wir mit dem Auto, Motorrad etc. dort hin fahren, als Anlieger?

Und wie ist es mit Freunden, die uns dort Besuchen wollen. Dürfen die das auch?

Ich sag schonmal "Danke", also Danke :bigok:
 
Ich würde sagen da das nach dem Bundeswald-Gesetz geregelt wird das Betreten des Naturschutzgebietes, und dort das hier steht:

Fragst du einfach bei deiner Gemeinde nach.
 

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