frage zu Zollbestimmungen USA/China zu EU

New member
hi,habe mal ne frage zu den zollbestimmungen.
vllt kennt sich ja einer ein wenig aus.:)
soweit ich weiss werden technische geräte (consumer elektronik ;led,hardware ect) bis zu einer grenze von 22 euro? nicht verzollt.
wie sieht es jetzt aus wenn ich z.b. in ebay was für unter 22 euro kaufe ,und die versandkosten aber mit c. 15 euro ,ziemlich hoch sind.?
hatte mal ne lieferung mit zollstempel bekommen,wo der wert der ware mit 17 euro angegeben war(kostenloser versand).also im limit.
wie wird das nun zolltechnisch gehändelt wenn ich dazu noch c15 euro versand bezahlt hätte?
ich hoffe ihr versteht was ich meine...:-D
 
Der "Zollfreibetrag" bezieht sich auf die komplette Warensendung inklusive Versandkosten.
Übersteigt die Warensendung diesen Betrag, wird's unter Umständen ziemlich teuer 19% Einfuhrumsatzsteuer + 19% Mehrwertsteuer. Da kann der Einkauf im nicht EU-Ausland schon mal zur bösen Überraschung werden. Ganz dumm gelaufen ist es dann, wenn man im Herkunftsland auch schon die anfallende Mehrwertsteuer berappt hat....
 
Der "Zollfreibetrag" bezieht sich auf die komplette Warensendung inklusive Versandkosten.
Übersteigt die Warensendung diesen Betrag, wird's unter Umständen ziemlich teuer 19% Einfuhrumsatzsteuer + 19% Mehrwertsteuer. Da kann der Einkauf im nicht EU-Ausland schon mal zur bösen Überraschung werden. Ganz dumm gelaufen ist es dann, wenn man im Herkunftsland auch schon die anfallende Mehrwertsteuer berappt hat....

Äh Einfuhrumsatzsteuer(EUSt) ist die Mehrwertsteuer. Was dazu kommt sind die Zollgebühren- dessen Prozentsatz von Ware zu Ware freilich verschieden ist.

Also EUSt(19%) + Zoll

Und solange der Warenwert über 22,- aber unterhalb 150,- € ist zahlt man keine Zollgebühren- aber trotzdem natürlich die EUSt
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann hab' ich die Jungs vom Zoll damals nicht richtig verstanden oder die Begrifflichkeiten durcheinandergebracht. Wir mussten jeden falls damals (war vor etwa 2 Jahren) für eine Warensendung aus den USA 2 x 19% berappen...
 
Dann hab' ich die Jungs vom Zoll damals nicht richtig verstanden oder die Begrifflichkeiten durcheinandergebracht. Wir mussten jeden falls damals (war vor etwa 2 Jahren) für eine Warensendung aus den USA 2 x 19% berappen...

Könnte durchaus sein, dass die Waren einmal mit 19% verzollt wurden und dann nochmal 19% EUSt dazukamen.
Ist wirklich teilweise unübersichtlich- und manchmal lohnt es sich bei Unstimmigkeiten einfach nochmal nachzufragen.
Ich hatte einmal bspw. von ursprünglich 80,-€ rund 20,-€ zurückerstattet bekommen. :rulez:

MfG,
Dan
 
wie is das jetz wenn ich in die usa flieg und mir da zB nen macbook hole...muss ich dann auch nochma beim zoll draufzahlen? (ich könnte es ja auch in Dtl. gekauft haben und in den urlaub mitgenommen haben)
 
wie is das jetz wenn ich in die usa flieg und mir da zB nen macbook hole...muss ich dann auch nochma beim zoll draufzahlen? (ich könnte es ja auch in Dtl. gekauft haben und in den urlaub mitgenommen haben)


Ja du musst drauf zahlen und deine einzige Möglichkeit zu beweisen das du dein Notebook nicht in den USA gekauft hast, ist eine hier in Deutschland ausgestellte Rechnung mitzuführen.

Die Zollbeamten schauen nicht auf jedes Notebook, aber ein neu aussehendes Macbook mit non EU Layout fällt sofort auf. Die sind da ja auch nicht Blöd und haben solche Fälle jeden Tag.
 
Außerdem können die anhand der Seriennummer feststellen, wo das Teil herkommt.
Eventuell kann sich der Kauf in den Staaten aber lohnen, wenn Du drauf achtest, das Ding steuerfrei einzukaufen. Geht in den Staaten bei nahezu jedem Laden. Vorher informieren, wie hoch die Zollgebühren hierfür bei der Einfuhr sind und die 19% Märchensteuer nicht vergessen....
 
wie is das jetz wenn ich in die usa flieg und mir da zB nen macbook hole...muss ich dann auch nochma beim zoll draufzahlen? (ich könnte es ja auch in Dtl. gekauft haben und in den urlaub mitgenommen haben)

Anders als beim Versand gilt bei Reisenmitbringsel eine höhere Einfuhrgrenze; nämlich 430,- € wenn Du mit dem Flugzeug reist und 300,- € mit Schiff oder Auto.



Wenn Du dein Laptop bspw. tatsächlich in Deutschland gekauft hast, neu ist und nur für kurze Zeit in die USA gehst, solltest Du idealerweise eine Zolldeklaration ausfüllen... aber genau sagen können es die an der Zollkontrolle.

MfG,
Dan
 
Wenn Du dein Laptop bspw. tatsächlich in Deutschland gekauft hast, neu ist und nur für kurze Zeit in die USA gehst, solltest Du idealerweise eine Zolldeklaration ausfüllen...
Dan

...oder einfach die passende deutsche Rechnung dabei haben, idealer Weise mit Seriennummer...

Aber wer heutzutage seinen Laptop mit in die Staaten nimmt muss damit rechnen, ohne wieder heim zu kommen, weil der amerikanische Zoll das Teil bei der Einreise kurzerhand beschlagnahmt. Einen (Firmen)laptop von mir haben die schon.....
 

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