Clemens Binninger (CDU) äußerte gegenüber der Presse eine andere Idee. Er könne sich durchaus vorstellen, dass die Speicherfrist auf drei Monate verkürzt werden könnte, da bei über zwei Dritteln der bisherigen Fälle Daten aus diesem Zeitraum verwendet wurden – eine längere Speicherung sei also offensichtlich überflüssig. Außerdem, sagte Binninger weiter, solle man die Vorratsdatenspeicherung ausschließlich bei bestimmten Verbrechen - Kinderpornographie, Terrorbekämpfung und Mord - einsetzen. Bis sich aber erste Kompromisse aus den Anregungen ergeben werden, dürfte noch einige Wochen verstreichen, denn die EU-Richtlinien werden derzeit noch überarbeitet – an denen dürfte sich dann auch die Regelung in Deutschland orientieren.

Quelle: Heise