Hier mal ein "lesbarer" und verständlicher auszug aud dem BGB.
- vom siebten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
beschränkt geschäftsfähig. Das heißt, dass bestimmte, von ihnen abgeschlossene Rechtsgeschäfte gültig sind. So können altersübliche, geringfügige Geschäfte ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden, wenn sie mit dem Taschengeld bezahlt werden. Zum Beispiel der Kauf einer CD, einer Zeitschrift, eines Buches. Andere Rechtsgeschäfte allerdings bedürfen der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Nämlich die, die für den beschränkt geschäftsfähigen jungen Menschen rechtlich nicht vorteilhaft sind. Ihr Kind kauft sich zum Beispiel ein für seine finanziellen Möglichkeiten viel zu teures Fernsehgerät. Sie sind mit dem Kauf nicht einverstanden. Dann haben Sie das Recht, den Kauf rückgängig zu machen. Sie bekommen das Geld zurück. Oder Sie können den Kauf nachträglich genehmigen. Das würde im Übrigen auch zum Beispiel für eine durch Ihr Kind abgeschlossene Ratenvereinbarung gelten.
Wenn du erst 13 Jahre alt bist, würde ich einfach alles von deinen Eltern bestellen lassen. So geht man evtl. Unklarheiten oder sonstigem von vorn herein aus dem Weg.
Und ob du dich in den Shop anmeldest und bestellst, oder deine Eltern machen das, is ja so oder so schnuppe.