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13.11.2010, 22:19
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Die Gewährleistungs und Garantiezeit fängt ab dem Tag des Kaufs an (Datum des Kaufbelegs/Quittung). Mit einen austausch, sagen wir mal nach einem Jahr, gegen eine neue Komponennte, weil die alte einen nicht reperabelen Defekt hatte, bekommst du keine neue Gewährleistung/Garantiezeit. Diese zählt immer ab dem Tag des einstigen Kaufs, auch wenn nach einem Jahr die Komponennte ausgetauscht wird bleibt das so, obwohl die Komponennte quasi ja wieder neu ist.
Wäre ja auch blöd für den Vertreiber und/oder Hersteller, weil sonst könnte man ja einfach zusehen, dass spähtestens kurz vor Ablauf der Garantiezeit die Komponennte "kaputt geht" und man würde mit einem austausch wieder neue Garantiezeit erhalten. Dann nach Ablauf dieser Garantiezeit, macht man wieder das selbe usw. usw. |