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Alt 25.07.2007, 13:32
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Threadersteller
Cooper
 
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Originalrechnung oder Rechnungskopie ausreichend?



Hi.

Ich wollte mal was Grundsätzliches zu diesem Thema schreiben, da ich vermehrt in anderen Foren darauf aufmerksam geworden bin, daß bei einigen Usern da ein Problem besteht, was mit der Rechtmäßigkeit zu tun hat.

Es werden immer Artikel angeboten, welche eine Rechnungskopie enthalten und nicht die Originalrechnung.

Rechtlich gesehen sieht es folgendermaßen aus:
Eine Rechnung ist eine Urkunde. Eine Urkunde ist eine in Schriftzeichen verkörperte Gedankenerklärung und zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt.

Eine Kopie hingegen erfüllt diesen Beweisanspruch nicht mehr und ist nach h.L. [herrschender Leere] und Rechtsprechung auch keine verkörperte Gedankenerklärung, sondern nur die Kopie einer solchen.


Bei Garantie-/Gewährleistungsfällen sieht es laut den AGB´s meißtens so aus:
Bitte schicken Sie eine Rechnungskopie mit.

Dies beinhaltet aber, daß der Händler/Hersteller davon ausgeht, daß das Original beim Einsender vorhanden ist, was aber daher nunmal nicht der Fall ist.

Ein Beispiel:
A verkauft an B ein Gerät.
A erscheint auf der Originalrechung als Käufer und schickt eine Kopie davon an B.
B reklamiert den Artikel beim Händler/Hersteller, doch laut Kopie erscheint ein anderer Name auf der Rechnung.
Somit schon die 1. Ungereimtheit, welche dem Händler/Hersteller auffällt.

Grad bei Geräten, wo die Seriennummer nicht explizit auf der Rechnung aufgeführt ist, kann der Händler/Hersteller die Reparatur/Tausch verweigern.

In der Vergangenheit ist es so gewesen, daß mit solchen kopierten Rechnungen viel Unfug getrieben wurde.
Es wurden z.B. mehrere Festplatten zum Hersteller gesandt, welche alle die gleiche Rechnungskopie beigefügt hatten. Allerdings von unterschiedlichen Einsendern, welche übers ganze Bundesgebiet verteilt waren.
Somit weigerte sich der Hersteller die Teile überhaupt anzunehmen und schickte sie wieder an die Absender zurück und diese schauten dann in die Röhre.


Viele greifen ja grad deswegen bei Angeboten zu, weil von einer Rechnungskopie die Rede ist, welche aber nicht viel wert hat.

Damit alle aber zufriedengestellt werden können, solltet ihr beim Verkauf immer darauf hinweisen und die Regelung in einem Fall der Fälle müsste dann über euch, also den Besitzer der Originalrechnung geregelt werden.

Logisch kommen jetzt einige auf die Barrikaden und werden hier posten:
ich hab noch nie ein Original gebraucht oder sonstige Postings.
Doch nur, weil euch noch nie jemand danach gefragt hat.

Es wäre denkbar, dass jemand mehrere derselben Geräte veräußert und dies immer mit derselben Rechnungskopie.

Ein Anwalt hat dazu sogar Folgendes gesagt:
"Da Sie das Gerät mit dem Verweis auf die Rechnung und auf die Garantie verkauft haben, muss die Garantieleistung für den Käufer einforderbar sein. Ist sie dies nicht mit einer Kopie der Rechnung, muss die Originalrechnung nachgereicht werden."

Von daher möchte ich euch nur im Vorfeld darauf aufmerksam machen.
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