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21.09.2010, 21:36
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Euch ist aber schon klar, dass diese "Beratung" -wovon nach dem ich den Threat mal überflogen habe- ohnehin ca.85 % nonsens ist, (kurzer Exkurs: ist der Cousin unterhalb des 14. Lebensjahres ist er ohnehin "aus dem Schneider" BGB AT) sagen wir mal höchst fragwürdig ist, es sei denn, die Teilnehmer sind ausgebildete Volljuristen/ legitimierte Verbraucherzentrale (denn nur die dürfen eine Rechtsberatung vornehmen) und ich kenne ehrlich gesagt keinen Kollegen, der das tun würde, ohne das RVG heranzuziehen (honorierung der Beratung) denn davon leben wir schließlich.
Bei Notwehr gilt übrigens wie immer, -so auch hier- der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit...
Begriffe wie Besitzer / Eigentümer / Eigenbesitzer, sollten nicht ihrer Bedeutung beraubt /vertauscht werden...
Also beim nächsten Mal den Threatersteller freundlich darauf hinweisen, dass Rechtsberatung hier nicht möglich/erlaubt ist...
Geändert von eraser4400 (21.09.2010 um 21:42 Uhr).
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