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Alt 14.11.2010, 11:07
Threadersteller
kakashi
 
Standard

Unfall mit fremden Roller wie geht es weiter?



Hallo.

Und zwar geht es darum das jemand seinen Roller mehreren geliehen hat zum Fahren.
An dem Tag war es am Regnen und es war auch ziemlich rutschig. Eine Person ist mit dem Roller 1-2 hingefallen, aber angeblich nur auf Rasen und auf Matsch wo der Boden etwas härter ist. Eine andere Person ist mit dem Roller nur einmal hingefallen, aber auf dem Bürgersteig.

Jetzt sind am Roller kratzer drauf.
Die Person die dem Roller gehört hat das bemerkt und es haben mehrere Leute bestätigt das 2 Personen mit den Roller hingefallen sind, aber bei wem die Kratzer letztendlich entstanden sind weiß keiner.
Jetzt verlangt er einfach ca. 200-300 Euro von der Person, die auf dem Bürgersteig damit hingefallen ist, weil er meint das auf Rasen oder auf Matsch wo der Boden etwas härter ist keine Kratzer entstehen könnten. Aber er selber hat nicht gesehen wie die Personen hingefallen sind, es haben nur Zeugen ausgesagt.

Wenn ihm die Summe von 200-300 Euro nicht erstattet werden will er eine Anzeige gegen den Fahrer, der auf dem Bürgersteig hingefallen ist machen.

Frage: Was kann man machen? Es ist unklar bei wem die Kratzer entstanden sind und es wird einfach gesagt das die Person, die auf dem Bürgerstein hingefallen ist für den Schaden aufkommen muss. Es muss auch gesagt sein das er an dem Tag mehrere mit seinem Roller fahren lies.

Was kann man jetzt machen? Würde eine Versicherung zahlen? Was passiert wenn er doch eine Anzeige macht?

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Alt 14.11.2010, 11:12
Benutzerbild von [I]ns4ne?!
[I]ns4ne?!
 
Standard

Was heißt es ist unklar, wie die Kratzer entstanden sind, du hast doch gesagt es waren Zeugen dabei als die beiden Fahrer hingefallen sind.

Ich würde an der Stelle des Fahres einfach Anzeige erstatten denen das erklären, und alle sollen erstmal schön ne Zeugenaussage machen.
 
Alt 14.11.2010, 11:27
Threadersteller
kakashi
 
Standard

Ja es sind insgesamt 2 Personen mit dem Roller hingefallen, es war aber dunkel und der Besitzer hat die Kratzer nicht sofort entdeckt und es weiß auch keiner bei welchem Fahrer die Kratzer jetzt entstanden sind, es wird einfach gesagt die Person ist schuld, die auf dem Bürgersteig gefallen ist
 
Alt 14.11.2010, 11:32
Benutzerbild von Urkman
Urkman
 
Standard

Wenn die, die mit dem Roller gefahren sind, ein wenig "Rückrat" haben, dann würden sie den Roller reparieren lassen und sich die Kosten dafür teilen, so einfach ist das.
Wenn man die Sachen eines anderen benutzt und diese in irgend einer Form kaputt geht, sollte man auch dafür gerade stehen, zumindest der, der auch ein wenig Ehrgefühl aufweist, was aber bei den heutigen Kids und Jugendlichen nicht mehr so der Fall ist.
 
Alt 14.11.2010, 11:44
Benutzerbild von [I]ns4ne?!
[I]ns4ne?!
 
Standard

Zitat:
Zitat von Urkman Beitrag anzeigen
Wenn die, die mit dem Roller gefahren sind, ein wenig "Rückrat" haben, dann würden sie den Roller reparieren lassen und sich die Kosten dafür teilen, so einfach ist das.
Wenn man die Sachen eines anderen benutzt und diese in irgend einer Form kaputt geht, sollte man auch dafür gerade stehen, zumindest der, der auch ein wenig Ehrgefühl aufweist, was aber bei den heutigen Kids und Jugendlichen nicht mehr so der Fall ist.
/sign

*Danke Button drück*
 
Alt 14.11.2010, 11:49
Threadersteller
kakashi
 
Standard

Die beiden die gefallen sind, sind 20 und 18 Jahre.
Einer hat Autoführerschein, der andere hatte gar keinen Führerschein
 
Alt 14.11.2010, 12:02
Benutzerbild von incredible-olf
incredible-olf
 
Standard

Und wer ist so "schlau" jemandem ohne Lappen sein Fahrzeug zu leihen?

Wenn er echt versucht von dem der da ohne Fahrerlaubnis gefahren ist Geld über den Rechtsweg zu erhalten dann sollte das ihm auch Ärger machen weil er Fahren ohne Farerlaubnis ja sozusagen unterstüzt hat.

Da, je nach Versicherung, andere Fahrer eventuell garnicht mitversichert sind wäre hier Fahren ohne Versicherungsschutz auch noch zu erwöhnen.

Kurz: Den Rechtsweg sollte man vermeiden, die beiden Crasher sollten sich die Kosten teilen und der Besitzer mehr nachdenken wem er sein Fahrzeug überlässt.
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