Anscheinend ist er nicht verboten aber, habe sowas hier gefunden:
Zitat:
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"Bauliche Anlagen ... sind so anzuordnen, zu errichten ..., dass sie die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ... nicht gefährden."
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Ich würde etz einfach sagen: Beim Ordnungsamt nachfragen.
Ich sage die werden dir sagen dass er nicht verboten ist, wenn er in einer gewissen Höhe angerbacht ist, und eine ausreichende Beschilderung, der Gefahren bei übertreten des Zauns, vorhanden ist. Einfach so aufspannen... würd ich niemals im Leben erlauben.