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09.12.2009, 15:36
| | | Was dürfen Lehrer und was nicht?
Ich hab mal ein paar fragen
Meine Schule:
Realschule Kastanienalee Velbert NRW
8.Klasse Ich mach öfter unsinn wie z.B das handy anmachen oda so(also musik hören)
1.Muss ich mein Handy abgeben wenn der Lehrer mich erwischt hat?
Darf der es überhaupt abnehmen?(wenn ja für wie lange´?)
2.Muss ich den Ordnungsdienst machen?
Kann ich da ärger oda so bekommen wen ich den nicht mache?
Weil ich deswegen mein bus immer verpasse und dan eine stunde warten muss
Unser lehrer lässt mich auch nicht früher anfangen oder wechseln
3.Wenn der Lehrer mich anfordert an die Tafel zu gehen muss ich das auch machen?
Weil mein Freund macht auch unsinn und er hat aus spaß immer nein gesagt wen der lehrer ihn dazu auffordert +
Die Lehrerin labert dan irgendwas von verweigerung...............
Dan geht mein freund aber auch dan zu tafel |  Heute
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09.12.2009, 15:39
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Was in der Schulordnung steht, muss befolgt werden. Also führe dir diese mal zu Gemüte, und wirst merken, was rechtens ist und was nicht.
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09.12.2009, 15:43
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1. Lehrer dürfen zu Disziplinarszwecken deine gegenstände Konfiszieren,dies aber nur für einen Bergrenzten zeitraum.
2.Macht nich soviel dreck dann musste auch nich sauber machen!
3.Natürlich nicht,aber das ird sich dann (negativ,aber sowas von) auf deine Noten auswirken.
MFG
Sammy
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09.12.2009, 15:46
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@svk66
Für wivel tage den?
Ich hab mal gehört nur bis ende der stunde
Die klasse macht aber immer dreck
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09.12.2009, 15:48
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Also zu 3. :
Ganz klare sache, sowas nennt man Arbeitsverweigerung und wird mi einer 6 als mündlicher Note eingetragen.
Zu1:
ich denke es gibt mittlerweile keine Schulordnung mehr wo drin steht das Handys in der Schule erlaubt sind, also, ja der Lehrer hat das recht es dir abzunehmen.
Das mit dem Ordnungsdienst is so ne sache, ich glaube wenn du nett zu deinem lehrer hingehst und ihm die sache erklärst das du deinen Bus verpasst dann lässt sich da sicher was machen
Aber du sagtest ja selber schon das du öfter mal Blödsinn im Unterricht machst, und zu sowas kann ich nur sagen: Wer nicht hören will, muss fühlen. So einfach ist das!
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09.12.2009, 15:50
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Also bei mir hat schonmal ne Lehrerin einen Ball ganze 3 Monate Konfisziert.. Sogar über die Sommerferien! Also ich denk mal bei wiederholungstaten dürfen die so lange machen!
Ja dann musst du mal mit anderen (netten) Lehrern sprechen die daraufhin deinen Klassenlehrer ansprechen da du (wie ich mir vorstellen kann) ein ziemlicher Rowdie bist und der klassenlehrer die ehh nicht zuhört und auf deine Probs eingeht!
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09.12.2009, 15:50
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Bei un ist es so, dass das Handy bis zum maximal nächsten Tag eingehalten wird (vorrausgesetzt man hat eine Utnerschrift der Eltern, sonst behalten sie es bis zu einer Woche). Meiner Meinung nach ist das eigentlich okay so. Was bringt es dir nur Schwachsinn zu machen und nichts zu Stande zu bringen? Was wilslt du damit denn ereichen?
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09.12.2009, 16:09
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Dein Handy darf der Lehrer eigentlich nur bis zum Ende seines Unterrichts einbehalten.
BGB § 985 Herausgabeanspruch Zitat: |
Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen.
| Es mag während des Unterrichts also in Ordnung sein, wenn der Lehrer dir das Handy abnimmt, weil du nur Unsinn verzapfst. Nach seinem Unterricht muss er es dir aber nach dem Gesetz zurückgeben.
Es mag auch noch in Ordnung sein, dass man dir das Handy den ganzen Schultag abnimmt, weil du einfach resistent gegen jede Einsicht bist(sprich weiter Unsinn machst). Nach der Schule muss man dir das Handy definitiv zurückgeben.
Die Schulordnung gilt während des Schulbesuchs, die Freizeitgestaltung kann sie jedoch nicht vorschreiben.
Außerdem ist das mit Handys auch immer eine Datenschutzsache.
Für andere Gegenstände, die konfisziert wurden, gilt das natürlich auch.
Warum man aber in der Schule unbedingt das Handy mit haben muss oder im Unterricht Musik hören muss, verstehe ich nicht.
Klassen- oder Ordnungsdienst musst du nicht machen, da du dazu nicht gezwungen werden kannst. Für deine mündliche Note bzw. die Kopfnote für Sozialverhalten ist eine chronische Abwehrhaltung sicher nicht förderlich.
Du musst auch nicht an die Tafel, aber da das offensichtlich Arbeitsverweigerung ist, bleibt da nur die Note 6.
Geändert von Reggea Gandalf (09.12.2009 um 16:15 Uhr).
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09.12.2009, 16:35
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Bei uns war es so, dass es, als cybermobbing ins gespräch kam, die Schulordnung geändert wurde. u.A durfte man dann keine Handys mehr benutzen. Wenn mans doch getan hat, konnten die Lehrer im schlimmsten Fall die Polizei rufen und die schauen sich das Handy an.
Also die dürfen ne ganze menge mit dem ding machen | |

09.12.2009, 16:40
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Kommt darauf an, was du damit machst. Filmst du Leute dabei wie sie jemanden verprügeln und verbreitest das obendrein, ist das etwas ganz anderes als Musik an zumachen.
Schreibt die Schulordnung vor, dass Handys verboten sind, darf das Handy trotzdem nur maximal bis nach deiner letzten Unterrichtsstunde konfisziert werden.
Es ist immer noch dein Eigentum und die Schulordnung schreibt nicht deine Freizeitgestaltung vor.
Siehe BGB 985. Das Gesetz steht nun mal über einer Schulordnung.
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09.12.2009, 16:48
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Ich frage mich grade, ob es wirklich sein Eigentum ist. Immerhin ist er Minderjährig, vermute ich mal, ist es dann nicht eigentlich das Eigentum seiner Eltern???
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09.12.2009, 16:51
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Zumindest könnten Lehrer das vermuten und die Eltern zur Herausgabe bestellen.
Ob die diese Situation gefällt wage ich zu bezweifeln...das schlechteste wäre es sicher nicht wenn du ohnehin ein fleissiger Störer bist | |

09.12.2009, 16:56
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Das kommt noch dazu, wenn es Eigentum der Eltern ist. Es ging mir hauptsächlich darum, dass wohl bei einigen Gegenstände mehrere Monate vorenthalten werden und das kann es ja nicht sein.
Ich würde auch sagen, einfach mit dem Stören aufhören und was lernen.
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09.12.2009, 17:07
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Kämpfe derzeit auch schon mit den Lehern das ich meinen IpodTouch wieder krige der wegen son wicht aus meiner klasse einkassiert wurde.
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09.12.2009, 17:19
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So
Ich bin nicht wirklich so ein störer.
Früher schon ein bissel.
Jetzt eigentlich garnicht mehr(ich muss ja meine noten verbessern).
Es war nur mal sone sache ,das ich ganz kurz auf mein handy geguckt hab weil ich wissen wollte wie spät es ist
weil die uhr in unserer klasse falsch ging
Da kam die Lehrerin zu mir und wollte mein Handy
Habs aber nicht abgegeben(das ist bei unserer Physik lehrerin passiert)
Ich weiss nicht ob die mir eine schlechte note gegeben hat oda so
Unsere Lehrerin ist nicht wirklich die beste
Also die Schüler mögen die nicht wirklich weil alle finden das die einfach kein unterricht führen kann
Also die liest die sätze viiieel zu schnell vor die wir ins heft übertragen sollen und dan können wir einfach nicht mitschreiben
sehr viele melden sich und werden nicht drangenommen
dan rufen ein paar rein das die zu schnell liest und es bitte wiederholen sol
das macht die aber nicht
Dan werden alle laut oder die machen musik an
immer nur kurz(das ist bei unserer klassenlehrerin)
Musik höre ich selten mit Kopfhöhren im unterricht wen wir was lange schreiben sollen oda so
Wenn ich jetzt kein ordnungsdienst mache bekomm ich dan schlechte kopfnoten ?
kann ich bei schlechten kopfnoten sitzen bleiben
Oder wird dan eine andere note schlechter
Geändert von Brink (09.12.2009 um 17:21 Uhr).
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09.12.2009, 17:22
| | | Zitat:
Zitat von isildur Kämpfe derzeit auch schon mit den Lehern das ich meinen IpodTouch wieder krige der wegen son wicht aus meiner klasse einkassiert wurde. | Dann reich es halt nicht im Unterricht herum sondern pass auf und schreib mit  (sic! Mein ehemaliger Lehrer)
@Topic
1:Ja.
2: Keine Ahnung:
3:Natürlich musst du bei Leistungsverweigerung mit einer "ungenügenden" Leistungsbewertung rechnen. Klingt doch fair,oder?
edit: auf dein reply:
Es spielt keine Rolle ob ihr sie für eine gute oder schlechte Lehrerin haltet. Durch Störereien wird der Unterricht nicht besser. Zitat: |
Musik höre ich selten mit Kopfhöhren im unterricht wen wir was lange schreiben sollen oda so
| Da würde ich dir als Lehrer auch das Gerät abnehmen. Zitat:
Dan werden alle laut oder die machen musik an
immer nur kurz(das ist bei unserer klassenlehrerin)
| Habe ich das richtig verstanden,dass du Handy inkl. Lautsprecher meinst?
Geändert von ChiefAlex (09.12.2009 um 17:26 Uhr).
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09.12.2009, 17:25
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ich denke nicht dass das handy abgenommen werden darf. siehe §1000 BGB Zitat: |
Der Besitzer kann die Herausgabe der Sache verweigern, bis er wegen der ihm zu ersetzenden Verwendungen befriedigt wird. Das Zurückbehaltungsrecht steht ihm nicht zu, wenn er die Sache durch eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung erlangt hat.
| Zwingen an die tafel zu kommen können sie nicht. allerdings darfste dann nicht mit ner guten mündlichen note rechnen.
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09.12.2009, 17:28
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Unser mathe lehrer ist schon er hammer.Alles ruhig im unterricht.
Wenn man was nicht versteht macht er kein pardon.
elite-lehrer hihi.
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09.12.2009, 17:36
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@pdelvo:
Der Besitzer kann die Herausgabe der Sache verweigern, bis er wegen der ihm zu ersetzenden Verwendungen befriedigt wird.
Das heisst was?!!! Immer dieses Beamtendeutsch oO
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09.12.2009, 17:50
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Ja inkl Lautsprecher
Ich hör immer mit Musik wen die Klasse laut ist oder wenn wir eine aufgabe machen müssen
Aber wen die was erklärt mach ich die Kopfhöhrer raus
Da wäre noch was
Wir haben letztens ein Test geschrieben
Ich hab da nicht gelernt
Plötzlich meinte meine Lehrerin ich soll mich nach vorne setzen
Die macht das nur bei mir und noch einem anderem
Ich hab gesagt das ich mich nicht umsetzten werde also hab ich es auch nicht getan
Weil ich es nötig hatte abzuschreiben
Da hat die Test´s verteilt
Mir hat die aber kein Test gegeben weil ich mich nicht umgesetzt habe
Dan hab ich mich umgesetztdamit ich den test schreiben konnte
Ich wusste aber selber das ich eine 6schreibe
Naja ich hab einfach weil ich nichts wusste nach 5minuten abgegeben und mich auf mein alten platz gesetzt
dan haben welche angefangen zu reden
da hat sie die gewarnt und beim 2ten mal hat sie einfach alle tests eingesammelt
Bevor alle fetig waren
Es war eigentlich keiner fertig
Darf sie das?
Darf die das
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