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Alt 23.10.2008, 12:35
Threadersteller
Dave77
 
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Bin ich im Recht ?!?!



Erstmal ich hab keine Ahnung wohin ich es posten soll deswegen poste ich es mal ins OT. Also es geht um folgendes. Ich hab in Ebay einen AGB verkauft, der Käufer wählte in der Kaufabwicklung "Päkchen Versand 3,90€" also unversichert. Ich habe den AGB auch als unversichertes Päkchen verschickt. Leider kamm das Päkchen nicht an (behauptet er zumindest). Jetzt hat er gefordert das ich ihn den Kaufbetrag zurückerstatten soll und mit einer Anzeige gedroht. Ich weis jetzt nicht ob ich vor Gericht oder bei einer Anzeige ihn dann den Betrag zurück zahlen muss oder nicht. Aber würde er Recht bekommen wäre es ja ein bisschen schwachsinnig da sonst jeder Päkchen Versand wählen würde und dann sagt es ist nichts angekommen und den Verkäufer anzeigt. Naja meine Frage ist nur ob ich im Recht bin oder er ? Danke schonmal für eure Hilfe
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Alt 23.10.2008, 12:39
Benutzerbild von R32
R32
 
Standard

Take it Easy !

So einen Fall hatte ich auch schon.
Wenn er 3,90€ unversichert gewählt hat, bist du voll im Recht und hast nichts zu befürchten.

Soll er dich doch Anzeigen.
 
Alt 23.10.2008, 12:39
Benutzerbild von homer the pc noob
homer the pc noob
 
Standard

Also wenn er damit einverstanden war, dass das päkchen unversichert verschickt wird, bist du im Recht.
Was kannst du denn dafür wenn es "nicht" ankommt. Liegt doch an der Post.
 
Alt 23.10.2008, 12:41
Benutzerbild von Adriano01702
Adriano01702
 
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Also wenn du einen Beweis hast das du es verschickt hast, dann bist du im Recht. Aber wenn er wirklich keins bekommen hat, dann weiß ich nicht so genau.

Mein vater sagte: nicht versichert, ist nicht versichert hat er selber schuld. Er kann dir nix an haben. Man bekommt keine Paketnummer bei unversichert also kann er nicht nachweisen das du es nicht verschickt hast. Wenn er dich anzeigen würde, würde auf dich eh nix zu kommen. Wie schon gesagt nicht versichert ist nicht versichert Mein Vater weiß wovon er redet, er ist selber ebayer.
 
Alt 23.10.2008, 12:43
Threadersteller
Dave77
 
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Er hat geschrieben "es war ja nie die Rede von unversicherten Versand" aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht also hat er ja eigentlich Pech. Hab echt kein Bock das er mich anzeigt und ich dann weis was ich wieviel Kohle zahlen muss.


EDIT (autom. Beitragszusammenführung):


@adriano: ich hab halt nur eine Rechnung von der Post über ca. 50€ weil ich halt mehrere Sachen verschickt hab.

Geändert von Dave77 (23.10.2008 um 12:43 Uhr). Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!
 
Alt 23.10.2008, 12:44
Benutzerbild von Adriano01702
Adriano01702
 
Standard

das stimmt. Hat er dir denn geschrieben unversichert oder stand das in deiner Auktion?
 
Alt 23.10.2008, 12:46
Threadersteller
Dave77
 
Standard

Haja bei ebay kann man wenn man ein Angebot erstellt Versand Arten auswählen und ich nehm immer "DHL Päkchen" und "DHL Paket"
 
Alt 23.10.2008, 12:51
Benutzerbild von Reggea Gandalf
Reggea Gandalf
 
Standard

Der Käufer müsste dir nachweisen, dass du das Paket nicht abgegeben hast. Gefahrenübergang ist bei der Post (aber ich weiß jetzt grad nicht, welcher § im BGB). Hast du den Käufer denn darauf hingewiesen, dass es unversichert ist ?

Du hast das ja als Privatperson verkauft, richtig ?

Geändert von Reggea Gandalf (23.10.2008 um 12:55 Uhr).
 
Alt 23.10.2008, 12:55
Threadersteller
Dave77
 
Standard

Ich verkauf soviel bei ebay ich kann nicht jeden darauf hinweisen aber wenn "DHL Päkchen" für 3,90€ und "DHL Paket" 6,90€ angeboten wird kann er ja nachfragen was der Unterschied ist "WENN" er es nicht weis. Aber wer weis das biete schön nicht....


EDIT (autom. Beitragszusammenführung):


Achja bei ebay steht auch irgendwo das der Käufer bei unversicherten Versand selbst die Schuld trägt solang der Verkäufer auch versicherten Versand anbietet.


Jo ich bin Privatverkäufer

Geändert von Dave77 (23.10.2008 um 12:58 Uhr). Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!
 
Alt 23.10.2008, 13:00
Benutzerbild von Reggea Gandalf
Reggea Gandalf
 
Standard

BGB § 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

Also falls du es als privat verkauft hast, bist du aus dem Schneider. Im Idealfall hast du noch jemanden, der bestätigt, dass du die Ware abgesendet hast/der Post übergeben hast.
Hast du als Händler/Gewerbetreibender gehandelt, sieht das anders aus.

edit:
Wie hoch war denn der Warenwert ?
Du könntest zum Beispiel bei einem höheren Wert, einen Nachforschungsantrag bei der Post stellen. Kommt meistens nicht viel bei rum, aber dann hast du wenigstens guten Willen bewiesen.

Geändert von Reggea Gandalf (23.10.2008 um 13:04 Uhr).
 
Alt 23.10.2008, 13:07
Threadersteller
Dave77
 
Standard

25€ ^^
Ja meine Mutter war sogar dabei wo ichs abgegeben hab also bin ich komplett ausn Schneider 8-)
Er hat mir auch noch geschrieben das er mit einverstanden wäre wenn ich ihn 10€ überweis. Ich vermute aber das er den AGB erhalten hat und nur noch ein paar Euro rausschlagen will.
Also Danke für eure Hilfe
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