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Alt 04.02.2008, 18:31
Benutzerbild von dahbka
Threadersteller
dahbka
 
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Gewährleistung



Hallo Leute

also mein problem ist folgendes. Ich habe ein handy ( sgh-u700 ) und habe es schon 2 mal einschicken lassen.

laut der gewährleistung habe ich das recht ein neues modell oder ein neues handy zu verlangen , wenn mein jetziges handy schon 3 mal eingeschickt wurde.

stimmt das ?


Gruß Dahbka
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Alt 04.02.2008, 18:38
Benutzerbild von der_eismann
der_eismann
 
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soweit ich weiß, ja, aber dazu muss schon irgendwas technisches defekt sein. sorry aber das klingt irgendwie nach "ich will n neues handy also schick ichs n drittes mal ein".
 
Alt 04.02.2008, 18:45
Benutzerbild von Horst58
Horst58
 
Standard

Es muss nachweisbar ein Defekt bzw eine Fehlfunktion vorliegen.
Der Händler hat das Recht drei Reparaturen zu versuchen.
Ist der Fehler dann immer noch nicht behoben, kannst Du:
1) entweder ein neues Gerät (Handy) der gleichen Serie verlangen, oder
2) auf Wandlung bestehen, also ein anderes Handy mit Zuazahlung/Restgeld zurück, oder aber
3) vom Kauf völlig zurücktreten, woraufhin Dir der Händler den Kaufpreis erstatten musss.

Im dritten Falle, kann der Händler eine verhandelbare Nutzungspauschale einbehalten, also vom Kaufpreis abziehen, wenn Du das Teil zwischen den Reparaturen jeweils längere Zeit nutzen konntest.
Die Möglichkeit, dass Du das Teil tatsächlich nutzen konntest, muss aber glaubhaft bestanden haben. (Festzumachen z.B. an Gebrauchsspuren.)

Geändert von Horst58 (04.02.2008 um 18:47 Uhr).
 
Alt 04.02.2008, 18:56
Benutzerbild von dahbka
Threadersteller
dahbka
 
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ok danke aber das war schin mal das display defekt. dann ging es nicht mehr an und jetzt leuchten die tasten nicht mehr .


aber ich muss noch hinzufügen , dass das ein vertrags handy ist
 
Alt 04.02.2008, 19:14
Benutzerbild von Horst58
Horst58
 
Standard

Wie das nun bei einem Handy mit Vertrag genau geregelt ist, kann ich nicht sagen.
Da sind sicher noch weiterführende Sachen vom Händler und Kunden zu beachten.
Was allerdings fix sein dürfte, ist die Tatsache, dass der Vertrag ohne Handy nicht erfüllt werden kann.
Also dürfen Möglichkeiten 1) und 2) keiner Einschränkung unterliegen.

Wie ich das so lese, hast Du momentan den dritten Defekt.
Da kann also der Händler noch den dritten Reparaturversuch starten.
So kulant sein, Dir sofort ein Austauschgerät nach 1) oder 2) zu geben, kann er natürlich auch.
Kulanz ist kann, nicht muss!
Muss ist erst nach der dritten (erfolglosen) Reparatur, oder wenn sich ein anderer neuer Fehler, der also No.4 ist, angesagt.
 
Alt 04.02.2008, 19:55
Benutzerbild von dahbka
Threadersteller
dahbka
 
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danke horst . ich werde mal schauen wie es wietergeht .

werde natürlich darüber berrichten.


gruß dahbka
 
Alt 05.02.2008, 17:20
Benutzerbild von dahbka
Threadersteller
dahbka
 
Standard

hab jetzt mal eine frage also das handy habe ich einschicken lassen . mir gefällt es zwar sehr gut , aber langsam habe ich keine lust mehr auf samsung.

wenn das gerät dann dem 3ten reparationsversuch immernoch nicht funktoiniert, kann der händler auch sagen , dass er es nicht umtauschen will , sondern es weiterhin einschicken lassen will?
 
Alt 05.02.2008, 18:06
Benutzerbild von Horst58
Horst58
 
Standard

Nach Gesetzeslage hat er ja dann seine drei Reparaturversuche gehabt.
Weiteren Reparaturversuchen musst Du dann nicht mehr zustimmen.
Du kannst also ein Neugerät verlangen.
Sollte also wiederum irgend etwas schief gehen, und das Handy nach dieser Reparatur einen gehabten, oder auch einen neuen Fehler, zeigen, sprich in aller Ruhe mit dem Händler.
Der ist inzwischen wahrscheinlich auch genervt.
Und weil er ja im Sinne des Handels, eher Dein Partner, als Dein Gegner ist, sollte ihm schon daran gelegen sein, dass Du endlich zufrieden gestellt wirst.

Er wird Dir sicherlich, schon weil er seine Pflichten kennt, ohne weitere Umstände ein Neugerät herausrücken, und sollte sich auch darauf einlassen, bei dieser Gelegenheit gleich mal die Marke zu wechseln.
Sicher gibt's ja auch andere Hardware/Vertrags-Bundles, so dass ihm das keine Kopfschmerzen bereiten dürfte.
 
Alt 05.02.2008, 18:10
Benutzerbild von R32
R32
 
Standard

Nach 3 maliger Erfolgsloser Reparatur hast du nach Fernabsatzgesetzt ein Anrecht auf eine Wandlung ( neues ) Handy. Dies können auch andere Hersteller sein und der Händler "MUSS" es tauschen.

@ Horst

Komplett Rücktritt funktioniert nicht ( nicht mehr ) er kann nur wandeln.
Desweiteren fällt ein Displayschaden nicht unter Granatie.

PS: Ich schaffe in einem Handyladen

Geändert von R32 (05.02.2008 um 18:13 Uhr).
 
Alt 05.02.2008, 18:15
Benutzerbild von Horst58
Horst58
 
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OK
Kannte solche Probleme nur allgemein.
Handys sind da sicherlich anders zu handhaben als z.B. MP3-Player.
(Schon wegen der Bundelung mit einem Vertrag, denke ich gelten hier zum BGB noch irgendwelche Durchführungsbestimmungen.)

Ansonsten thx.
Das mit den Displayschäden wusste ich auch nicht.
 
Alt 05.02.2008, 18:27
Benutzerbild von dahbka
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dahbka
 
Standard

danke erstmal

aber wieso fällt ein display das defekte tasten hatte nicht in die garantie mit ein?

was genau für Schäden müsste das handy haben , damit die gewährleistung eintritt?
 
Alt 05.02.2008, 18:36
Benutzerbild von fnhoch2
fnhoch2
 
Standard

Hey also probiers doch mal ich Hab die da wo ich mein Handy gekauft auch total zugelabert bis ich mein Geld wieder hatte du musst denen nur lange genug stress machen....

So hab ichdas komplette Geld für mein W660i zurück bekommen (übrigens ein Mist Handy wackelt alles und so)
 
Alt 05.02.2008, 18:41
Benutzerbild von dahbka
Threadersteller
dahbka
 
Standard

danke erstmal

@r32 aber wieso fällt ein display das defekte tasten hatte nicht in die garantie mit ein?

was genau für Schäden müsste das handy haben , damit die gewährleistung eintritt?



@fnhoch2das ist ein vertragshandy. da geht das nicht so einfach.

p.s wenn ich fragen darf ,welches geschäft war das?

Geändert von dahbka (06.02.2008 um 13:44 Uhr).
 
Alt 06.02.2008, 12:09
Benutzerbild von dahbka
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dahbka
 
Standard

push

Geändert von dahbka (06.02.2008 um 13:45 Uhr).
 
Alt 06.02.2008, 14:51
Benutzerbild von fnhoch2
fnhoch2
 
Standard

Ja stimmt da wirst du dir nur ein anderes Aussuchen können dsa ist schon vernünftig

Das war bei dem Verein von Medi Max ich kauf da nie mehr was anderes außer Spiele und CD´s echt so ein ...... Laden
 
Alt 06.02.2008, 18:36
Benutzerbild von dahbka
Threadersteller
dahbka
 
Standard

hay leute




ich war heute in einem anderen geschäft und hab mal wegen der gewährleistung gefragt und sie meinten dass diese nur in kraft tritt wenn das gerät 3 mal wegen dem GLEICHEN fehler eingetreten ist.
 
Alt 06.02.2008, 18:58
Benutzerbild von Horst58
Horst58
 
Standard

Also das ist mir neu.
Muss natürlich nicht heissen, dass man Dir da was völlig Falsches gesagt hat. Wenn Du da 'ne verbindliche Auskunft brauchst, rufe doch schlauer Weise mal die Landesverbraucherzentrale an, um Dir das erklären zu lassen.

So wie ich das kenne, ist der Händler in der Pflicht dem Kunden ein funktionierendes Gerät zum Gebrauch zu übergeben.
Und da ist's ja letzendlich egal, ob der gleiche Fehler immer wieder auftaucht, oder es jedesmal was Anderes ist, was Dir die Benutzung/den Gebrauch unmöglich macht.
 
Alt 08.03.2008, 19:55
Benutzerbild von dahbka
Threadersteller
dahbka
 
Standard

ok hallo leute .

hab versprochen das ich euch hier auf dem laufenden halte. Also es hat sich viel geändert. Mitlerweile weiß ich das die nur Wandeln wenn man ein gerät 2 mal eingeschckt hat und es immernoch nicht funktioniert. Sp mitlerweile habe ich es schon zum 4. mal einschicken lassen aber mit verschiedenen fehlern. Nach absprache mit der mitlerweile NEUEN Shopleiterin , die sehr net ist wie sich herausstellt , waren sie bereit mein U-700 zu wandeln. Jetzt habe ich das Nokia N93 und es ist ein hammer Handy!

Trodsdem bedanke ich mich für eure Ratschläge.

Gruß Dahbka
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