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22.11.2011, 01:32
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Auch wenn's nun nicht viel zur Sache tut:
Eine Befreiung über das Jobcenter stellt trotzdem eine Anmeldung dar.
Es wurden/werden Geräte angemeldet, du musst lediglich nicht schmücken.
Böse auf die Fresse fällst du in dem Moment, in dem du eine Arbeit aufnimmst, Geräte die befreit waren aber nicht abmeldest (auch wenn du keine hast, das ist der GEZ egal).
Die lassen sich dann erstmal Zeit, damit sich schön viel Schotter akkumuliert und belangen dich dann nachträglich. Dann heisst es trotzdem abdrücken.
Ist mal meiner Freundin passiert, die hat schön geschaut.
p.s. Rausgekommen ist sie, indem sie angab, sie habe Gerät(e) verschenkt. Beweisen musste sie das nicht, gleich was die staatlichen Diebe behaupten. Wenigstens war dann ab dem Zeitpunkt Ruhe.
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