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Alt 15.09.2011, 14:17
Benutzerbild von Jan2011
Threadersteller
Jan2011
 
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Übertragung der Erziehungsberechtigung



Hi Leute,

ich hab eine etwas speziellere Frage. Und zwar ist es ohne weiteres möglich die Erziehungsberechtigung zu übertragen?

Sprich schriftlich die Erziehungsberechtigung übertragen und von den Eltern wird es unterschrieben. Hat da jemand Erfahrung mit?

Ich weiß die Frage ist etwas spezieller aber ich habe nichts gefunden im web.


Jan
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Alt 15.09.2011, 14:30
Benutzerbild von Horst58
Horst58
 
Standard

Rechtsgelehrte, die hier eine wenigstens einigermaßen verbindliche Auskunft geben könnten, wirst Du in unserer Community wohl eher nicht finden.

Wenn sowas möglich ist, ziemlich sicher nur. wenn das Jugendamt zustimmt.

Übrigens sitzen dort die richtigen Leute, die Dir oder Deinen Eltern was zu der Frage sagen können.
Denke ich mal ...
 
Alt 15.09.2011, 14:41
Benutzerbild von Heimdall
Heimdall
 
Standard

Meinst du jetzt sowas dass du mit einem anderen Erwachsenen länger auf einer Party bleiben darfst?

Wenn ja dann kann ich dir sagen: Das gilt nicht überall, die Partyveranstalter können dich trotzdem früher nach Hause schicken wenn sie den Wisch nicht annehmen.
 
Alt 15.09.2011, 15:14
BitGNU
 
Standard

Ganz klar nur mit Überprüfung des Jugendamtes. Sonst fangen Eltern noch an ihre Kinder zu verkaufen.
Wenn deine Eltern das wollen, sollten die sich an einen Anwalt wenden. Komische Frage - viel Glück.
 
Alt 15.09.2011, 15:19
Benutzerbild von Jan2011
Threadersteller
Jan2011
 
Standard

Nein es hat weder was mit Partys zu tun.

Gut wir fragen beim Jugendamt nach. Danke!
 
Alt 16.09.2011, 20:07
Benutzerbild von Jan2011
Threadersteller
Jan2011
 
Standard

Wen es interessiert es ist ohne weiteres möglich.

§1 Abs. 4 Jugendschutzgesetz:

4. ist erziehungsbeauftragte Person, jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder
zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person
Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im
Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut.
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