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Alt 07.08.2010, 20:34
Threadersteller
goodboy
 
Standard

Laptop nach 2 Tagen zurück geben



Hallo,

ich habe mir am Samstag, also gestern ein Laptob gekauft ( bei Expert Müller ), nun habe ich erfahren, dass Media Markt eine 19 % Rabattaktion hat und würde deswegen das Gerät gern zurückgeben, da ich im MM ein besseres Notebook günstiger bekommen würde.

Gilt auch bei Notebooks/Laptops das 14-Tage-Rückgaberecht?
Wenn nicht, habt ihr ein paar Tips wie ich den Händler dazu bringen kann, es zurück zu nehmen? Irgendwelche Ausreden die ziehen, falls ich kein Rückgaberecht haben sollte?

Schon mal Dankeschön an alle
Alt Heute
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Alt 07.08.2010, 20:45
Benutzerbild von Eck
Eck
 
Standard

das 14 tage rückgaberecht gilt nur bei online- käufen

hmm iwelche ausreden etc. finde ich eigentlich ni cht gut. man sollt sich vorher im klaren sein. weist am ende steht der händler dann mit einem eben nichtmehr neuen laptop da.. das is auch nich das wahre oder?
 
Alt 07.08.2010, 21:01
Threadersteller
goodboy
 
Standard

naja ich hoffe halt auf das beste, ich hab das notebook dann erst 2 tage, akku ist noch unausgepackt...

als schüler sind halt die finanziellen mittel ziemlich begrenzt. hätte ich genug geld dann hätte ich es hingenommen.
 
Alt 07.08.2010, 21:19
Benutzerbild von San
San
 
Standard

Du kannst ja mal fragen ob sie es zurück nehmen und auf kulanz hoffen, erwähne jedoch lieber nicht, dass du es beim Konkurenten kaufen möchtest

Ansonsten wenn es das gleiche Notebook ist wie in Media Markt , dann kannst du mal nach einer Preis reduzierung fragen. In unserem Expert klappts.
 
Alt 08.08.2010, 11:40
Sala
 
Standard

Das 14tägige Rückgaberecht ohne Nennung von Gründen gilt nur unter dem Fernhandelsabsatzgesetz, d.h. für Produkte jeder Art (ausgenommen Dinge wie Software etc.), welche per Fernhandel verkauft werden.

Da du den Laptop stationär erworben hast, fällt dieser nicht darunter.
Rückgabe gegen Geldersatz ist nur im Rahmen von Mängeln und damit verbundenen mehrfachen Reparaturversuchen möglich.

Alles worauf du hoffen kannst ist eine Kulanz des Händlers, hier Expert, da das Produkt einwandfrei funktionierte.
Einen Rechtsanspruch auf Tausch/Rücknahme hast du in diesem Fall nicht.
Ausreden wird der Händler als solche erkennen bzw. muss sie garnicht erst gelten lassen
 
Alt 08.08.2010, 11:49
Benutzerbild von Young
Young
 
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Wir hatten einen Medion Laptop von Aldi 3 Tage lang wir konnten den Laptop innerhalb 30Tage noch abgeben keine ahnung warum aufjedenfall haben die den zurück genommen und so und das Geld gegeben. Ohne Probleme. Wenn das Expert Müller bei euch Probleme macht geh zu einem anderen Expert Müller...

Also probiers einfach aus
 
Alt 08.08.2010, 19:46
Sala
 
Standard

Aldi ist ne Kette und gewährt den Leuten eben diese Kulanz. Finde ich nicht sooo doll. Dort weiß man nie, wenn man etwas kauft, ob das nicht bereits verkauft/geöffnet worden ist. Einer der Gründe, von Aldi im Bezug auf Elektronik die Finger zu lassen.

Expert-Läden hingegen werden meistens von eigenständigen (Privat)Händlern geführt, zumindestens war das bei allen so, die ich kannte. Also sie waren keine Angestellten von Expert sondern eigenständig Gewerbetreibende.

Von daher ist es (imho, nicht sicher) sogar fraglich, ob ein Expert-Geschäft überhaupt Ware zurücknimmt, die in einem anderen Laden gekauft wurde.
 
Alt 10.08.2010, 18:54
Threadersteller
goodboy
 
Standard

Hallo nochma.

ich wollte euch nur mitteilen, dass der Expert Müller mir den Laptop wieder abgenommen hat. Jedoch musste ich noch heimfahren und nochmal die innenverpackung holen ( ist aber selbstverständlich eigentlich xD )

ansonsten grüße
 
Alt 10.08.2010, 19:20
Sala
 
Standard

Dann war das ein sehr netter Müller. Obwohl er statt Weizen eben Elektronik mahlt.
Respekt.
 
Alt 10.08.2010, 21:40
Benutzerbild von Young
Young
 
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Gut siehe fragen schadet nie .
 
Alt 11.08.2010, 18:45
Benutzerbild von eraser4400
eraser4400
 
Standard

wie alt bist du ?

Bist du unter 18 gilt der geschlossene KV als schwebend unwirksam, bis der ges. Vertreter --deine Eltern- ihr Einverständnis erklärt haben, tun sie das nicht, ist der KV nichtig, und die erbrachten Leistungen sind Zug um Zug zurückzufordern, d.h. Geld zurück.

Ist zwar arg mit der jur. Keule, aber wenn deine Eltern mitziehen, völlig rechtens.
Der Taschengeldparagraph würde in diesem Fall nicht greifen, da der Kaufpreis mit einigen hundert Euro diesen übersteigt...
 
Alt 12.08.2010, 00:45
Sala
 
Standard

Schande über mich, daran überhaupt nicht gedacht.
Guter Trick und funktioniert auch
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