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Alt 27.04.2010, 09:30
Threadersteller
sirusdsx
 
Standard

Hersteller gibt falsche Auskunft & weigert sich auf Gewährleistung zu reparieren



Guten Tag,

es handelt sich wie im Threadtitel schon erwähnt um ein Belinea Netbook (o.book xs1),
das noch Garantie besitzt.

Ich beschreibe mal die "Vorgeschichte":
Anfangs beim Kauf, hatte das Netbook einen Pixelfehler, was meine Freundin jedoch nicht störte.
Nach einer Zeit (ca 3/4 Jahr) setzte gelegentlich die Festplatte aus. Ein Festplattentest mit HDtune weißte defekten Sektoren auf, mit Crystal Disk info konnte man auslesen, dass es sich hierbei um "schwebende Sektoren" handelt.
Problem war, das er sich auch schon nicht mehr booten ließ, da durch den Sektorenfehler das System defekt war. CDRom Laufwerk hat es leider auch nicht, um somit noch Daten retten zu können und mit dem USB Stick wollte er nicht booten (obowhl es im BIOS richtig eingestellt war, und bei meinem anderen PC er damit gebootet hat).
Da wir nun die Daten retten wollten blieb nichts anderes übrig als die Festplatte auszubauen.
Gesagt getan, die wichtigsten Daten die sie brauchte hab ich auch runterbekommen mittels Festplattenadapter.
Dabei ist mir ein kleines Missgeschick passiert, beim Ausbau der Festplatte ist mir das Flachbandkabel der Tastatur leicht eingerissen. Ich musste jedoch die Tastatur bzw. die obere Schale ausbauen, damit ich an die Festplatte drankomm. Es war leider sehr sehr mühsam die Festplatte rauszubekommen, da ein Spielraum von 0,5 bis 1 cm Zwischenraum war um die Festplatte samt Schrauben rauszubekommen und anschließend rauszuschieben.

Endergebnis: Die Daten sind gerettet, Festplatte wieder eingebaut, Tastatur auch, jedoch mit defektem Flachbandkabel.
Bootet wie vorher auch mit einer Fehlermeldung, das ihm eine wichtige Systemdatei fehlt.

Reperaturaussage vom BelineaPartner: Nun haben wir es zu einem Belinea Partner in Reperatur gegeben, nach 3 Wochen wollten die sich melden. Nachdem ich 5 Wochen gewartet hab, kam mir zu hören das es sich bei dem Netbook um einen Wasserschaden handelt und irgendein Bauteil oxidierte.
Ich bin mir sehr sehr sicher, dass es sich um keinem(!) Wasserschaden handelt.

Das Netbook wurde zur Reperatur direkt zu Belinea geschickt.

Die Aussage das es sich um einen Wasserschaden handelt, ist nahezu gelogen. Ich vermute eher, dass Belinea sich um eine Reperatur und deren enstehenden Kosten drücken möchte.

Könnt ihr mir ein Tipp geben, wie ich als Kunde nun am besten vorgehen kann?
Den gemerkt haben die scheinbar nicht(!), dass ich die obere Klappe schon geöffnet hab

Die haben nun vor mir einen Reperaturkostenvoranschlag machen, jedoch möchte ich dies nicht akzeptieren, da es sich ja um keinen Wasserschaden handelt...

Geändert von sirusdsx (27.04.2010 um 14:12 Uhr).
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Alt 27.04.2010, 09:55
Benutzerbild von Gargl
Gargl
 
Standard

Da wndest Du dich am besten an die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale oder einen Anwalt.
Die können (und dürfen) Dich rechtlich beraten.
Folgende User haben sich für den guten Beitrag bedankt:
 
Alt 27.04.2010, 10:00
Benutzerbild von eraser4400
eraser4400
 
Standard

Vergiss die Garantie ! Völlig unnötig !

Du hast als Endverbraucher eine ges. Gewährleistung (Nicht zu verwechseln mit der Garantie, das ist eine freiwillige Leistung des Herstellers).

Bestehe auf Reparatur im Zuge der Gewährleistung (2 Jahre ab Kaufdatum) !

Da im ersten halben Jahr die Beweißlast beim Verkäufer liegt, hast du leichtes Spiel.
Den Gewährleistungsanspruch hast du gegen den Laden wo du das Ding gekauft hast, und nicht beim Hersteller (Belinea).

Also ab zum Laden, oder setzte dich mit dem Onlinehändler in Verbindung, falls es aus dem iNet stammt !
Folgende User haben sich für den guten Beitrag bedankt:
 
Alt 27.04.2010, 14:11
Threadersteller
sirusdsx
 
Standard

Hallo,

ersteinmal vielen Dank euch beiden!

Die Verbraucherzentrale wäre eine Möglichkeit...einen Anwalt wird etwas kritisch da das dann auch bestimmt teurer wird und ob sich das dann noch lohnt wenn ich einen Anwalt anschalte find ich fraglich...

Also das Kaufdatum war am 22.April.2009.
Also ein Jahr genau und 5 Tage

Bei der Gewährleistung, sieht es doch so aus, das innerhalb 6 Monate die Beweislast beim Verkäufer liegt und die Beweislast nach den 6 Monaten bei dem Kunden / Käufer liegt, ist richtig oder?

Das Netbook wurde bei ] gekauft.
Nur wie geht man da am besten nun an, wenn man die Gewährleistung in Anspruch nehmen möchte, wenn von deren seits schon ein Wasserschaden diagnostiziert wurde? (Was jedoch nahe zu unmöglich ist, außer beim Transport per Post ist es nass geworden...)

Steh da grad so ein bisschen auf dem Schlauch
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