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22.01.2012, 15:27
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Mal abgesehen davon, daß Du garantiert die gesetzliche Gewährleistung meinst, ... ja.
Die erlischt.
Aber das sollte kein Problem sein, weil Du im Schadensfalle ja die alte Kühlung wieder aufs Mainboard setzen kannst, bevor Du es zur Reparatur, Geld Zurück oder ggf Austausch zum Händler zurück schickst.
Das das zwischenzeitlich eine andere Kühllösung auf dem Board saß, ist äußerst schwer bis überhaupt nicht nachweisbar, weshalb der Händler danach garnicht erst schaut.
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