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19.06.2011, 14:14
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Möchte gar nicht wissen wer auf so eine Schnappsidee gekommen ist, und vor allem welcher Anwalt damit auch noch vor Gericht geht... Zitat: |
Zitat von Wikipedia Ende 2010 entschied das Landgericht Düsseldorf, dass sogenannte "Baustellen-Seiten" ebenfalls kein Impressum brauchen. In dem Fall bestand der Internetauftritt lediglich aus einer einzigen Seite mit einem Hinweis dass die Internetseite überarbeitet wird und verwies den Besucher darauf, die Internetseite später zu besuchen. Die Richter stellten fest, dass "der Internetauftritt zu diesem Zeitpunkt nicht den Zweck der Verfolgung wirtschaftlicher Interessen" hatte und somit keine Impressumspflicht gemäß § 5 Abs. 1 TMG besteht. | Nichts anderes ist so eine polizeiliche Meldung. Kann wohl erst recht keiner behaupten, dass dabei ein "wirtschaftliches Interesse" besteht. Es ist eben nicht so, dass auf jeder Seite unbedingt ein Impressum dran muss...
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