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08.05.2007, 20:53
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Bleibt nur zu hoffen, dass der Heise-Verlag da dranbleibt, und doch noch ein Musterurteil im Sinne der Rechtssicherheit für Forenbetreiber erreichen kann.
( Joerg Heidrich) / ( anw/c't) Zitat: |
Rechtlich höchst fragwürdig und kaum mit dem Gesetzeswortlaut und den Entscheidungen des BGH vereinbar ist nach der Einschätzung von Juristen in dem nun vorliegenden Urteil die völlige Gleichsetzung von eigenen und fremden Inhalten auf Websites. Überaus fragwürdig erscheint auch die Einordnung von Internetforen als journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote im Sinne des Rundfunkstaatsvertrags.
| Soll jemand mal die Richter verstehen! |